Die Kanzlei Küster und Kollegen wurde im Jahr 2010 durch Rechtsanwalt Dietmar Küster gegründet, der seit über 30 Jahre als Anwalt in Karlsruhe tätig ist.
Unser oberstes Gebot ist mandantenorientierter und persönlicher Service auf höchstem fachlichen Niveau. Die Fort- und Weiterbildung unserer Anwälte und Mitarbeiter ist uns besonders wichtig. Auf diese Weise profitieren Sie sowohl von unserer langjährigen Erfahrung als auch von fundierten Spezialkenntnissen, die es uns ermöglichen, Sie umfassend qualifiziert zu beraten.
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Einspruch gegen die Geldbuße
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Erbschaftsrecht
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Anwalt bei beschlagnahmtem Führerschein
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Anerkennung, Sorgerecht & Besuchsrecht
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Personenschäden & Haftung
Kündigung & Arbeitsrechtlicher Konflikt (Arbeitnehmer)
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