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Jana Jeschke, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Sozialrecht

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Schönhauser Allee 144, Berlin
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Einführung
Sie wurden ohne ersichtlichen Grund und ohne jedes Fehlverhalten ihrerseits gekündigt und möchten gegen die Kündigung angehen? Hier ist schnelles Handeln geboten, da im Arbeitsrecht sehr kurze Fristen gelten. Nach Erhalt der schriftlichen Kündigung, bleibt Ihnen, in der Regel, eine Frist von nur 3 Wochen, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird die Kündigung dadurch automatisch rechtskräftig, auch wenn diese eventuell fehlerhaft  ist und somit als ungültig zu betrachten wäre. Dies kommt öfter vor, als Sie denken.
Fachwissen
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