Die Bezeichung "Lohnsteuerhilfeverein" ist ein gesetzlich geschützter
Begriff, der nur von Organisationen verwendet werden darf, welche von der
zuständigen Oberfinanzdirektion als Lohnsteuerhilfeverein anerkannt
worden sind.
Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von
Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der gesetzlichen
Beratungsbefugnis für die eigenen Vereinsmitglieder.
Da ein Lohnsteuerhilfeverein nicht nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung
sondern nur nach dem Prinzip der Kostendeckung arbeitet, zahlt jedes Mitglied
lediglich einen pauschalen, je nach seinem Einkommen sozial gestaffelten
Mitgliedsbeitrag. Damit sind sämtliche Leistungen abgegolten.
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Erfahrung & Kompetenz
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L. Mundstarstarstarstarstar
18. Aug. 2022 google
Höchst zufrieden und absolut empfehlenswert! Sehr nette und kompetente Beratung von Herrn Cetin. Terminabsprache pünktlich eingehalten, netter Empfang. Alles wunderbar! Ich werde wieder kommen, LG.
Bernd Fiedlerstarstarstarstarstar
7. Aug. 2022 google
Sehr zu empfehlen! Absolut kompetent, immer freundlich, Terminabsprache problemlos. Der Mitgliedsbeitrag ist eine gute Investition.