Im Familienrecht sind die gesetzlichen Grundlagen zum Unterhalt sowie zum Zugewinn- und Versorgungsausgleich gravierend geändert worden. In der Zeit vor den Reformen abgeschlossene Verträge bedürfen eventuell der Überprüfung und gegebenenfalls der Anpassung an die neue Rechtslage. Auch Gerichtsurteile können unter bestimmten Umständen abgeändert werden. Nachdem die sogenannte Brüssel IIa-Verordnung europaeinheitliche Zuständigkeiten in familiengerichtlichen Verfahren geregelt hat, regelt die sogenannte ROM III- Verordnung in einigen europäischen Ländern seit einiger Zeit auch die Frage, welches Recht bei Ehescheidungen anzuwenden ist, wenn es z.B. wegen eines Wohnsitzes im Ausland einen internationalen Bezug gibt. Lesen Sie mehr