"Shareholder value" ist nicht mehr alles. Heute wird von Unternehmen erwartet, dass sie sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung stellen und sich der Folgen ihre Handelns für Menschen und Umwelt bewusst sind. Fehltritte können hier erhebliche Folgen für die Reputation des Unternehmens haben. Im Juni 2021 verabschiedete der Gesetzgeber das "Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz" (LkSG). Es erlegt Unternehmen umfangreiche Pflichten Pflichten zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt auf. Für Verstöße gegen diese Pflichten sieht der Gesetzgeber erhebliche Bußgelder vor. Kompetente Beratung hilft Unternehmen, juristische Risiken zu vermeiden und ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden. Lesen Sie mehr