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Björn Vogelsang Rechtsanwalt

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Kreyenfeldstraße 65, Bochum
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Einführung
Sofern Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen und auch keine Rechtsschutzversicherung besitzen, welche eintrittpflichtig wäre, besteht evtl. die Möglichkeit, dass Sie Beratungshilfe für eine Beratung ausserhalb eines gerichtlichen Verfahrens in Anspruch nehmen können. Voraussetzung ist zusätzlich, dass Sie zunächst selbst den Versuch unternommen haben, die Angelegenheit mit der Gegenpartei zu regeln. Daneben sollten Sie in jedem Fall versuchen, vorab - soweit im konkreten Fall möglich - die örtliche Verbraucherzentrale, die Schuldnerberatung oder das Jugendamt um Hilfe zu bitten. Am besten stellen Sie dann den Antrag direkt beim Amtsgericht an Ihrem Wohnort. Dies hat den Vorteil, dass Sie im Falle der Bewilligung den eratungshilfeschein sofort mitnehmen können. Näheres erfahren Sie z.B. auf der Seite des Amtsgerichts Bochum. Für die gerichtliche Geltendmachung gibt es entsprechend die Möglichkeit der Beantragung der Prozeß- bzw. Verfahrenskostenhilfe. Die Formulare hierfür erhalten sie bei uns oder als PDF auf der Seite der Justiz.
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