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Rechtsanwalt Frank Lee

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Bismarckstraße 61, Essen
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Einführung
Arbeitsrecht ✓ Kontaktieren Sie mich sofort bei Erhalt einer Kündigung. Bei Versäumnis der Frist für die Kündigungsschutzklage gilt die Kündigung als rechtmäßig und lässt sich nicht mehr abwehren. Eine Abfindung lässt sich dann nicht mehr aushandeln. Auf Arbeitnehmerseite wende ich rechtswidrige Kündigungen im Kündigungsschutzprozess ab bzw. handele bestmögliche Abfindungen für Sie aus. bei Kündigungen verhindere ich die Verhängung einer Sperre durch die Agentur für Arbeit Ich mache Lohnansprüche sowie Urlaubs-, und Überstundenabgeltung für Arbeitnehmer geltend Ich überprüfe die Rechtmäßigkeit von Abmahnungen und setze Entfernungsansprüche beim Arbeitsgericht durch Verkehrsrecht ✓ Im Verkehrsrecht berate und vertrete ich Geschädigte bei einem Unfall. Ich setze Ihre Schadensersatz - und Schmerzensgeldansprüche gegen die gegnerische Versicherung durch. Lassen Sie sich nicht auf Spielchen der gegnerischen Versicherung ein. Die Versicherung ist nicht Ihr Freund sondern Ihr Gegner! Die Beauftragung eines unabhängigen Rechtsanwalts ist für Geschädigte eines unverschuldeten Unfalls kostenlos Befragen Sie zunächst mich, bevor Sie unüberlegt Maßnahmen einleiten, die Sie später nicht rückgängig machen können und Sie benachteiligen! Sofern erwünscht kann ich den Kontakt zu unabhängigen Gutachtern, Mietwagenfirmen und Werkstätten herstellen. Bei Verkehrsunfällen ist eine persönliche Besprechung oftmals nicht erforderlich, so dass auch trotz räumlicher Entfernung eine Schadensregulierung durch mich unproblematisch stattfinden kann. Keine Aussage ohne vorherige Akteneinsicht! Unbedachte Äußerungen können erheblich nachteilige Folgen haben. Erst nach Akteneinsicht, die ich für Sie beantragen werde, lässt sich die Beweislage und die Gesamtsituation richtig einschätzen. Als Beschuldigter einer Straftat haben Sie ein Schweigerecht! Insbesondere vertrete ich Beschuldigte im Verkehrsstrafrecht (Fahrlässige Körperverletzung, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), Trunkenheit im Straßenverkehr, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung) Kontaktieren Sie mich schnellstmöglich, wenn Sie eine polizeiliche Vorladung, eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten haben, da wichtige Fristen laufen! Bußgeld ✓ Im Ordnungswidrigkeitenrecht vertrete ich Betroffene bei Erhalt eines Bußgeldbescheids gegen die Behörde oder bei Gericht. Jeder zweite Bußgeldbescheid ist fehlerhaft! Akzeptieren Sie einen Bußgeldbescheid daher nicht vorschnell. Wie im Strafrecht gilt auch bei Bußgeldsachen: Keine Aussage ohne vorherige Akteneinsicht! Erst nach Akteneinsicht, lässt sich die Ordnungsmäßigkeit von Messungen und Feststellungen überprüfen Als Betroffener einer Ordnungswidrigkeit haben Sie ein Schweigerecht! Wir lassen behördliche Messungen durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen überprüfen.
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