Im Mittelpunkt der Tätigkeit unserer Kanzlei steht die kompetente Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen. Jedes Mandatsverhältnis beginnt daher mit der intensiven Erörterung des Sachverhaltes, auf den sich Ihre Rechtsfragen beziehen. Art und Umfang der Mandatsbearbeitung werden mit jedem Mandanten individuell abgestimmt, um in jedem Einzelfall eine optimale Fallbearbeitung sicherzustellen.
Unsere Kanzlei ist seit über 25 Jahren auf einige wenige Rechtsgebiete spezialisiert und daher in der Lage, Sie in diesen Schwerpunkten unserer Kanzleitätigkeit umfassend qualifiziert zu beraten und zu vertreten.
Gegenstand der Entscheidung des OLG Celle ist die Frage, welche formalen Anforderungen an ein gerichtliches Aufgebotsverfahren zu stellen sind. In der fraglichen Nachlassangelegenheit war eine Nachlassverwalterin bestellt. Diese Nachlassverwalterin beantragte das Aufgebotsverfahren und den späteren Erlass eines Ausschließungsbeschlusses.
So ist es in vielen Fällen nicht sinnvoll, Forderungen gerichtlich gegenüber einem Schuldner zu verfolgen, wenn absehbar ist, dass dieser Schuldner auf Dauer einkommens- und vermögenslos sein wird. In einem solchen Fall wäre selbst der Kostenerstattungsanspruch des Gläubigers gegenüber dem Schuldner faktisch nicht durchsetzbar. Zu der bereits wertlosen Forderung kämen die Kosten des Verfahrens, d.h. die Gebühren für den Rechtsanwalt und das Gericht hinzu.
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star65 Bewertungen
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Sem Özstarstarstarstarstar
7. Juni 2025 google
Nette und ausführliche Beratung, vielen Dank Herr Balg!
Denis Wagnerstarstarstarstarstar
6. Juni 2025 google
Herr Balg hat mich in einer hochkomplexen familiären Erbstreitigkeit in den letzten Jahren vertreten. Seine außerordentliche Fachkompetenz und anwaltliche Expertise haben dazu geführt, dass schlußendlich eine einvernehmliche Einigung gefunden werden konnte und die belastende Auseinandersetzung beendet wurde. Die reibungslose Zusammenarbeit und sein angenehmes Auftreten haben uns in dieser schwierigen Zeit sehr geholfen. Meine Familie ist Herrn Balg zu großem Dank für seine herausragende Leistung verpflichtet, er hat uns wirklich optimal beraten und vertreten. Daher empfehle ich nachdrücklich Herrn Balg bei erbrechtlichen Themen zu kontaktieren.
Renéstarstarstarstarstar
5. Jan. 2025 google
Herr Balg ist ein super Anwalt mit Durchhaltevermögen - der Auftrag wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit abgewickelt und die Kosten sind absolut fair.
Des Weiteren ist die Kanzlei gut zu erreichen und barrierefrei.
Viola Funkestarstarstarstarstar
2. Okt. 2024 google
Herr Balg hat mir in einem verzwickten Fall sehr geholfen und ich kann mich nur für seine zugewandte Art bedanken. Meine Mutter war verstorben, ich hatte Probleme mit dem Zugang zur Wohnung wegen der Vermieterin, die den Zugang verweigerte. Herr Balg hat mich super beraten, welche Möglichkeiten ich habe und hat mich darin beraten , was er tun würde, wenn es seine familiäre Situation sei. Das hat mich sehr geholfen. Herr Balg ist ein fachkompetenter Anwalt, dem dabei das Menschliche nicht abhanden kommt. Ich habe mich gut in der Beratung aufgehoben gefühlt und danke ihm, dass er mir ( auch wenn er das eventuell nicht weiß) eine Stütze in der Sache war. Vielen Dank und alles Gute für die Kanzlei.