check100% gratis und unverbindlich100% Gratis
+

ADAC Vertragsanwalt Thomas Lehmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

ADAC Vertragsanwalt Thomas Lehmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht.jpg
8,3
score_fullscore_fullscore_fullscore_fullscore_half
(120 Bewertungen)
place
Seelenbinderstraße 21, Berlin
check100% gratis und unverbindlich100% Gratis
Über unsErfahrungBewertungen
Kontakt aufnehmen über:

Einführung
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht liegt mein Fokus auf der Bereitstellung qualitativ hochwertiger Rechtsberatung. Durch regelmäßige Fortbildungen und einen intensiven Austausch mit dem ADAC gewährleiste ich stets aktuelles Wissen und eine hohe Qualität meiner Arbeit. Als ADAC Vertragsanwalt bin ich spezialisiert auf die Beratung und Vertretung in allen Fragen des Verkehrsrechts. Die auf meiner Homepage bereitgestellten Informationen werden sorgfältig geprüft und aktualisiert. Dennoch kann ich keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Informationen übernehmen. Bei externen Links, die auf meiner Homepage angegeben sind, distanziere ich mich ausdrücklich von den Inhalten der verlinkten Seiten und übernehme keine Haftung für eventuell entstehende Schäden durch die Nutzung der Informationen. Bitte beachten Sie, dass bei Kontaktaufnahme per E-Mail keine Gewähr dafür übernommen wird, dass die betreffende E-Mail so rechtzeitig gelesen wird, dass alle zur Einhaltung von Terminen oder Fristen erforderlichen Maßnahmen termin- bzw. fristgerecht ergriffen werden können. Auch wenn Sie kein ADAC Mitglied sind, können Sie meine Fachkompetenz nutzen und sich beraten lassen. Ich freue mich darauf, Sie in allen Fragen des Verkehrsrechts zu unterstützen. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren und ein unverbindliches Angebot anzufordern.
Fachwissen
UrheberrechtVerbraucherrechtEinspruch gegen die GeldbußeAnwalt bei beschlagnahmtem FührerscheinIT-RechtVerkehrsrechtBußgeldbescheidHaftungUnterhaltszahlungenAnwalt für StrafrechtStrafrechtRechtsanwaltStrafgesetzgebungVerbraucherrechtgesetzDatenschutzrechtGewerblicher RechtsschutzVersicherungsrechtOpferschutzrechtSchadensregulierungVerbraucherrecht (Garantie, Reklamation, Betrug)Urheber- & MedienrechtIT-Recht & Datenschutz
Fotos
rechtsanwalt_berlin_ADAC_Vertragsanwalt_Thomas_Lehmann,_Rechtsanwalt_und_Fachanwalt_für_Verkehrsrecht_2.jpgrechtsanwalt_berlin_ADAC_Vertragsanwalt_Thomas_Lehmann,_Rechtsanwalt_und_Fachanwalt_für_Verkehrsrecht_3.jpg
Öffnungszeiten
Geschlossen - Öffnet am Montag um 09:00
expand_more
Montag
-
09:00 bis 18:00
Dienstag
-
09:00 bis 18:00
Mittwoch
-
09:00 bis 18:00
Donnerstag
-
Geschlossen
Freitag
-
09:00 bis 14:00
Samstag
-
Geschlossen
Sonntag
-
Geschlossen
Erfahrung & Kompetenz
star120 Bewertungen
Bewertungen
info_outline
Ausgezeichnet4,5
starstarstarstarstar_half
120 Bewertungen aus 3 Quellen

Bewertungen aus anderen Quellen
info_outline
Olaf Boerneckestarstarstarstarstar
25. Apr. 2025 google
Es ist schon traurig, dass man mittlerweile bei den einfachsten Sachen nicht mehr ohne Anwalt auskommt. Ich bin sehr froh, dass mir RA Lehmann empfohlen wurde. Super Beratung.. Super Konversation..Super Ergebnis.. Vielen Dank Liebes Team.

Andreas Griessbachstarstarstarstarstar
29. März 2025 google
Im Verkehrsrechtsfall meines Vaters wurden wir bestens betreut. Vielen Dank für die Unterstützung an das ganze Team.

Michael Stanevstarstarstarstarstar
13. März 2025 google
Herr Rechtsanwalt Lehmann hat unserer Familie schon häufig sehr geholfen. Die Fachkompetenz ist nicht zu überbieten. Wir bedanken uns sehr für die stets professionelle und schnelle Hilfe !

Normanstarstarstarstarstar
9. Feb. 2025 google
Danke Frau Brauers für Ihre Zeit, Tipps und ausführliche Rechtsberatung! Mein Fall: Autoverleihfirma (AVIS/Budget) in Italien wollte mir Altschaden unterjubeln. Auto abgegeben: "Alles in Ordnung", ohne Unterschrift gegangen. Zu Hause: dicke Rechnung und Geld sofort von Kreditkarte eingezogen. Tipp: Visa Karte sperren und Geld über Hausbank/Visa zurück buchen lassen. Gegenüber Fahrzeugverleih schriftlich immer wieder widersprechen und darauf hinweisen, dass keine Unterschrift des Fahrzeugmieters für durch Mitarbeiter festgestellte Schäden vorhanden ist und somit keine Anzeige von durch Mieter verursachte Schäden beweiskräftig vorhanden sind. Außerdem im Schreiben des Widerspruchs optimalerweise Fotobeweise der Rückgabe liefern, um zu Beweisen, dass keine Schäden vorhanden waren. Tipp: Kommunikation aus Italien kam auf Italienisch an, daher KI nutzen, um den Inhalt studieren zu können und den Vorwurf besser zu verstehen und widersprechen zu können.
Quellen anzeigenexpand_more
check100% gratis und unverbindlich100% Gratis