Herr Fachanwalt Herrmann hat desaströs schlecht geleistet! Ein Zahnarzt hatte bei mir fünf Zahnkronen verpfuscht. Fachanwalt Herrmann kalkulierte insgesamt 7.000,- Euro Schmerzensgeld. Diese überhöhte Schmerzensgeldforderung und die Rückforderung der Behandlungskosten hoben entsprechend den Streitwert auf 12.800,- Euro, der wiederum auch Fachanwalt Herrmanns Anwaltsrechnungen und die Gerichtskosten erhöhte. Am Tag der Verhandlung, der Richter gab zu verstehen, dass das geforderte Schmerzgeld sehr weit vom üblichen Maß nach oben abweicht, gab mir Fachanwalt Herrmann zu verstehen, dass wir da wohl ein wenig abstreichen müssen, immerhin sei ich ja keine 20 Jahre alt, sondern erheblich älter, daher, also aufgrund meiner geringeren Lebenserwartung als bei einem 20 jährigen, ließe sich das wohl in dieser Höhe nicht durchsetzen. Leider ließen sich des Fachanwalts Rechnungen nicht auch rückwirkend reduzieren. Ebenso wenig die Gerichtskosten. Im Endeffekt führte es nur zu 4.000,- Euro Schmerzensgeld. Dafür hatte ich aber 40% der Gerichtskosten zu tragen. Also rein in die zweite Instanz mit einem anderen Anwalt.
Man muss sich mal vorstellen, dass ich zwei Gutachten vorlegen konnte, die dem Zahnarzt totalen Pfusch nachwiesen. Die drei Richter waren mit dem Gerichtsgutachter absolut gleicher Meinung zu diesem zahnärztlichen Pfusch. Es waren eigentlich beste Voraussetzungen für einen gerichtlichen Durchmarsch, für mich als geschädigten Patienten und einen halbwegs ordentlichen Anwalt.
Fachanwalt Herrmanns zweiter Fehler war, dass er die Abtretungserklärung meiner privaten Krankenkasse nicht als unzureichend erkannt hatte. Fachlich heißt das, dass ich durch das Schreiben nicht aktivlegitimiert worden war die Behandlungskosten im Namen der Krankenkasse zurückzufordern. Zu dumm nur, dass es die gegnerischen Anwälte und die Richter erkannt hatten. Und die Richter dieses Wissen leider erst in der Urteilsverkündung offenbarten. Da kann man sich wirklich berechtigt fragen, ob ein Fachanwalt eigentlich nicht imstande sein müsste, so eine fehlende Aktivlegitimation aus dem Krankenkassenschreiben herauszulesen?
Auf jeden Fall war ich nach der ersten Instanz zumindest moralischer Sieger. Das Schmerzensgeld musste ich vollständig, und sogar noch ein bisschen mehr, für die Gerichtskosten aufwenden.
Fachanwalt Herrmanns Auftreten vor Gericht war übrigens auch nicht weniger desaströs. Nichts war zu sehen vom selbstbewussten Auftreten innerhalb seiner Kanzlei und den wortgewandten, beinahe aggressiven Schriftsätzen. Mag vielleicht auch an der resoluten gegnerischen Rechtsanwältin gelegen haben, die ganz nebenbei in der Stuttgart Anwaltskammer Fachanwälten für Medizinrecht die Prüfung abnimmt. Da hatte ich wohl Pech bei der Wahl des Fachanwalts. Hoffentlich machen es diejenigen, die diese Bewertung lesen, besser. Also, Augen auf bei der Anwaltswahl, und bei Bewertungen, nicht immer nur die Guten lesen! In den schlechten Bewertungen liegt oftmals mehr Wahrheit über das Arbeitsverhalten und die tatsächliche Fachlichkeit so mancher Fachanwälte.