Unsere Anwaltskanzlei, gegründet 1993, hat sich auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert, darunter allgemeines Zivilrecht, Familienrecht, Erbrecht und Pferderecht. Wir sind stolz darauf, sowohl Unternehmen des Mittelstands, Handwerker, Freiberufler als auch Privatpersonen zu beraten und zu vertreten. Besonders hervorzuheben ist unsere Expertise im Pferderecht, ein Bereich, in dem sich die Rechtsanwälte Ines Roth und Gabriel Aich spezialisiert haben. Beide sind leidenschaftliche Reiter und Pferdebesitzer und beschäftigen sich intensiv mit allen rechtlichen Fragen, die rund um das Pferd anfallen. Unser Ziel ist es, in allen Rechtsfragen die beste Lösung für Ihren Fall zu entwickeln. Sollte eine außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen nicht möglich sein, vertreten wir Sie auch vor Gericht. Dabei streben wir, insbesondere im Familienrecht, wenn die Voraussetzungen vorliegen, eine gütliche Einigung mit der anderen Partei an. Fortbildung und ständige Verbesserung unseres Know-hows sind für uns selbstverständlich, um Ihnen stets eine aktuelle und kompetente Rechtsberatung bieten zu können. Wir freuen uns darauf, auch Ihr Vertrauen zu gewinnen. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.
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