Sobald Sie Mitglied sind und den ersten Jahresbeitrag entrichtet haben, besteht Anspruch auf eine ganzjährige und umfassende steuerliche Beratung gemäß der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 St.BerG. Diese gilt für die Erstellung und Abgabe der Einkommenssteuererklärung, der Vetretung vor dem Finanzamt, der Bescheidprüfung, gegebenenfalls Einlegung eines Einspruchs, oder gar Klageerhebung beim Finanzgericht. Für einen Jahresbeitrag sind wir ganzjährig für Sie da. Lesen Sie mehr