Sobald Sie Mitglied sind und den ersten Jahresbeitrag entrichtet haben,
besteht Anspruch auf eine ganzjährige und umfassende steuerliche Beratung
gemäß der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 St.BerG.
Diese gilt für die Erstellung und Abgabe der Einkommenssteuererklärung,
der Vetretung vor dem Finanzamt, der Bescheidprüfung, gegebenenfalls Einlegung eines Einspruchs,
oder gar Klageerhebung beim Finanzgericht.
Für einen Jahresbeitrag sind wir ganzjährig für Sie da.
Fachwissen
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Manfred Wullichstarstarstarstarstar
7. Aug. 2022 google
🕺 Schön, dass es in der heutigen Zeit noch möglich ist jemanden zu finden, der die Bezeichnung "SteuerBERATER" wirklich verdient! Vielen dank für die rasche, hochprofessionelle Hilfe. Meine absolute Empfehlung. 👍