Auch die Finanzverwaltung hat auf die Digitalisierung des Rechnungswesens reagiert und ein Regelwerk für die digitale Buchführung geschaffen: die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“. Die elektronische Buchführung - und damit auch die rechtskonforme Aufbewahrung elektronischer Dokumente - ist inzwischen stärker in den Fokus der Betriebsprüfung gerückt. Lesen Sie mehr