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Erbschaft- und Schenkungssteuer (Steuerberater Marco Griebenow)

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Siemensstraße 12/1, Freiberg am Neckar
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Einführung
- Erbschafts- und Schenkungssteuer (in diesem besonderen Beratungsfeld mit Vor-Ort-Service, ich reise falls gewünscht zu Ihnen) - Immobilien/Vermietung (z.B. Nießbrauch an Kinder, Kaufpreisaufteilung, verkürzte Restnutzungsdauer, energetische Sanierungen, uvm.) - Arbeitnehmer (auch internationales Steuerrecht z.B. Grenzgänger) - Abfindungen - Kapitalerträge (z.B. Dividenden, Zinserträge, Veräußerung von Wertpapieren, steuerliche Verlustverrechnung bei Kapitalerträgen, ausländische Kapitalerträge) Als ehemaliger Steuerinspektor habe ich einige Jahre beim Finanzamt gearbeitet und kenne mich daher auch mit der "anderen Seite" bestens aus. Beratungsgebühren: Grundlage für die Vergütung ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Für ein Erstberatungsgespräch (max. 1 Stunde), in dem bereits erste Fragen besprochen werden können, wird pauschal eine Gebühr in Höhe von 155,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Sollte sich aus dem Erstberatungsgespräch ein konkreter Auftrag ergeben, so wird die Erstberatungsgebühr auf die Kosten für den Auftrag angerechnet. Ein finanzieller Aufwand für das Erstgespräch fällt folglich nur an, wenn Sie keine Folgeleistung in Anspruch nehmen. Schildern Sie bitte kurz Ihr Anliegen. Ich rufe Sie dann zurück.
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