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PKF Weinheim GmbH Steuerberatungsgesellschaft

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Über PKF Weinheim GmbH Steuerberatungsgesellschaft:

In der pulsierenden Metropolregion Rhein-Neckar sind wir, die PKF Riedel Appel Hornig GmbH, die PKF Mannheim GmbH und die PKF Weinheim GmbH, Ihre vertrauenswürdigen Partner für Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Unternehmensberatung. Als unabhängige, partnergeführte Gesellschaften zeichnen wir uns durch ein hohes Maß an Persönlichkeit, Qualität und Innovation aus. Unser Ziel ist es, zum Erfolg unserer Mandanten in den sich ständig verändernden nationalen und internationalen Märkten beizutragen. Unser weltweites Netzwerk erstreckt sich über 150 Länder, was uns ermöglicht, Sie nicht nur lokal, sondern auch global zu unterstützen. Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens oder der Branche, in der Sie tätig sind, bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Wir sind stolz darauf, dass wir uns durch unser branchenspezifisches Know-how und unsere Leidenschaft für das, was wir tun, auszeichnen. Unser Team besteht aus hochqualifizierten Fachleuten, die sich durch ihre Expertise und ihr Engagement für die Ziele unserer Mandanten auszeichnen. Wir laden Sie ein, die Vorteile unserer umfassenden Dienstleistungen zu nutzen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um ein unverbindliches Angebot anzufordern. Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zum Erfolg zu begleiten.

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Erfahrung

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Bewertungen zu PKF Weinheim GmbH Steuerberatungsgesellschaft

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Sehr gut 4,2
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5 Bewertungen

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Gerd Biebinger starstarstarstarstar
1. Aug. 2022 auf google
Achtung: Steuerkanzlei PKF Weinheim beruft sich auf Formunwirksamkeit ihrer eigenen Vergütungszusage, um Vergütung i.H.v. 300 % des Vereinbarten durchzusetzen!
Die Steuerberatungsgesellschaft PKF Weinheim GmbH (früher PKF Dünnbier GmbH & Co. KG), vertreten durch ihren Geschäftsführer, vereinbarte mit mir per E-Mail eine Stundensatzvergütung mit „knapp einer Stunde pro Monat“ für die Erstellung meiner Buchhaltung. Nach 9 Monaten Mandatsbeziehung und einer Tätigkeit für 13 zu buchende Monate nach Beginn meiner Geschäftstätigkeit rechnete die Steuerkanzlei erstmals ab und veranschlagte für die Tätigkeit 72,5 Stunden. Zuvor hatte die Steuerkanzlei nie angekündigt, dass sie mehr als die avisierte eine Stunde pro Monat abrechnen möchte oder die eine Stunde pro Monat nicht ausreichen würde.
Darüber, dass die von der Steuerkanzlei vereinbarte Vergütungsregelung wegen § 4 Abs. 3 S. 1, Abs. 1 StBVV unwirksam ist, klärte die Steuerkanzlei nicht auf. Erst im späteren Verlauf berief sich die PKF Weinheim GmbH darauf, dass die von ihr getroffene Vereinbarung unwirksam sei und die Abmachung in Textform nicht ausreiche. Schließlich rechnete die Steuerkanzlei nach StBVV ab. Hierdurch erhöhte sich die Rechnung der PKF Weinheim GmbH nach StBVV auf 359 % der vereinbarten Stundenvergütung gemäß dem avisierten Zeitaufwand. Nachdem ich nicht zahlte und nur vergleichsweise anbot, rund 130 % der vereinbarten Stundensatzvergütung mit dem avisiertem Zeitaufwand zu zahlen, verklagte mich die Steuerkanzlei.
Das Amtsgericht Mannheim stellte fest, dass die oben dargestellte Stundensatzvergütung vereinbart war, diese Vereinbarung jedoch wegen Formmangels unwirksam ist. Trotz dieser gerichtlichen Feststellung des zwischen dem Geschäftsführer und mir Vereinbarten zog die Steuerberatungsgesellschaft PKF Weinheim GmbH ihre Klage durch. Wegen gesetzlicher Formunwirksamkeit der Stundensatzvergütungsvereinbarung besteht die Forderung der Steuerkanzlei nach StBVV gemäß dem Urteil des Amtsgerichts.
Fazit: Lassen Sie sich die Vergütungsvereinbarung formgerecht geben und zusichern, dass die Vergütungsvereinbarung nicht nach StBVV unwirksam ist. Dann dürfte Ihre Abmachung mit der PKF Weinheim GmbH halten.
Update 11.07.2022: Die Steuerkanzlei PKF Weinheim GmbH versucht, Google zum Löschen dieser Bewertung zu bewegen, in dem PKF Weinheim gegenüber Google folgendes in einer Beschwerde äußert: „Der Rezensent Gerd Biebinger ist der PKF Weinheim GmbH nicht bekannt, zu keinem Zeitpunkt gab es eine geschäftliche Beziehung zwischen PKF Weinheim GmbH und Gerd Biebinger.“
Ich sehe es als kritisch an, wenn eine Steuerberatungskanzlei so einfach der Unwahrheit überführt werden kann.
Wäre die Aussage von PKF Weinheim wahr, hätte PKF Weinheim vor dem Amtsgericht Mannheim Prozessbetrug begangen.
Ist die Aussage von PKF Weinheim unwahr, droht der Ausschluss bei Google Maps/Google My Business.
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