Arbeit und Familie …… betreffen jeden.
Als Fachanwälte für Familienrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht und Rechtsanwalt spezialisiert im Erbrecht haben wir uns von Beginn unserer Tätigkeit an konsequent auf diese Bereiche spezialisiert.
Sie können hier auf unser Fachwissen, erworben und umgesetzt auch in Großkanzleien, sowie unsere langjährige Erfahrung vertrauen.
Sie suchen nach fachkundigem Rat oder Vertretung durch einen Anwalt spezialisiert im
Familienrecht ?
Erbrecht ?
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Beamtenrecht und Disziplinarrecht ?
Steuerstrafrecht ?
Arbeitsstrafrecht ?
Warum zum Fachanwalt? Die Wahl eines Anwaltes ist Vertrauenssache. Auch bei Ihren persönlichen oder wirtschaftlichen Angelegenheiten möchten Sie auf die bestmögliche anwaltliche Leistung vertrauen können. Ein Fachanwalt hat eine zusätzliche besondere Ausbildung absolviert und seine besonderen Kenntnisse in seinem Bereich durch zum Teil hunderte Mandate nachweisen müssen. Weiter sind wir verpflichtet, unsere besonderen Kenntnisse durch Fortbildungen immer auf dem neuesten Stand zu halten.
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