Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Durchführung von Verfahren im Bereich "Rückholung" und "Versorgungsausgleich wegen Tod". Mit langjähriger Erfahrung und bundesweiter Präsenz haben wir bereits zahlreiche gerichtliche Entscheidungen zugunsten unserer Mandanten erzielen können, auch in Fällen, die zunächst von Renten- oder Versorgungsbehörden abgelehnt wurden. Wir legen großen Wert darauf, Gerichtstermine in allen Bundesländern persönlich wahrzunehmen, um die bestmögliche Vertretung für unsere Mandanten zu gewährleisten. Unser Fokus liegt auf der Klärung von Ansprüchen aus geschiedenen Ehen, insbesondere im Hinblick auf den Versorgungsausgleich. Wir unterstützen Sie dabei, Anpassungen an der Renteneinteilung vorzunehmen, um eine Berechnung zu erreichen, die dem tatsächlichen Renteneintritt und nicht dem Zeitpunkt der Scheidung entspricht. Darüber hinaus bieten wir Beratung und professionelle Vertretung in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung an. Als Rentenberater sind wir bundesweit vor allen Familiengerichten und Oberlandesgerichten in Versorgungsausgleichssachen vertretungsbefugt. Lesen Sie mehr
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