Wir beraten und vertreten Ehepaare, Lebenspartner und sonstige Beteiligte bezüglich des gesamten Spektrums familienrechtlicher Fragen.
Unser primäres Ziel ist eine einvernehmliche und gütliche Lösung sämtlicher familienrechtlicher Konfliktsituationen. Durch (ehe-) vertragliche Regelungen können schon im Vorfeld eine Vielzahl von Konflikten ausgeschlossen werden. Soweit die Bereitschaft der Konfliktpartner noch vorhanden ist, miteinander zu reden und eine für beide Teile akzeptable Lösung zu finden, bieten wir eine Mediation an (siehe Mediation).
Auch im Konfliktfall ist eine außergerichtliche Lösung für uns noch nicht ausgeschlossen.
Sind die außergerichtlichen Bemühungen gescheitert, vertreten wir unsere Mandantinnen und Mandanten in den gerichtlichen Verfahren vor den Familiengerichten und Oberlandesgerichten in ganz Deutschland.
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