Mit dem Beschluss des Jahressteuergesetzes 2022 wurden dem BZSt einige neue Aufgaben zugewiesen. Beispielsweise wird die Abgabenordnung geändert, um die Aufnahme der Kontoverbindung (IBAN) der Bürgerinnen und Bürger in die Steueridentifikationsnummern-Datenbank zu ermöglichen. Gemeinsam mit dem Informationstechnikzentrum Bund (ITZ Bund) wird dafür das Identifikationsnummer-Verfahren bis voraussichtlich 2024 aufgerüstet. Um Verwaltungskontakte der Bürgerinnen und Bürger auf das Notwendige zu reduzieren und Verwaltungsressourcen zu sparen, werden insbesondere bestehende Kommunikationskanäle genutzt. Die Übermittlung der Kontodaten dient ausschließlich dem Zweck, unbare öffentliche Leistungen einfacher, unbürokratischer und betrugssicher auszuzahlen. (BZSt, Pressemitteilung vom 20.12.2022) Lesen Sie mehr