Die Kanzlei am Park berät und vertritt ihre Mandantschaft fast ausschließlich in den Bereichen des Familienrechts und des Erbrechts. Sie gewährleistet damit auch ein fundiertes Spezialwissen insbesondere auch in der Behandlung der mit der Schweiz auftretenden grenzüberschreitenden Schwierigkeiten. So verstehen wir es, die sich mit der Schweiz verbundenen Besonderheiten des Versorgungsrechts im Falle der Scheidung soweit wie möglich positiv auszunutzen. Dabei ergeben sich besonders bezogen auf Immobilienvermögen besonders attraktive Gestaltungsmöglichkeiten. Lesen Sie mehr