Wir sind eine Anwaltskanzlei, die sich auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert hat. Unser Hauptaugenmerk liegt auf der Vertretung von Patienten, die Ansprüche gegen Krankenkassen und Ärzte geltend machen möchten. Wir beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, insbesondere wenn Ihre Krankenkasse sich weigert, die Kosten für bestimmte Behandlungen oder Medikamente zu übernehmen.
In Arzthaftungsfällen vertreten wir ausschließlich Patienten. Wir klären zunächst, wer haftet, insbesondere bei Gemeinschaftspraxen, Krankenhäusern oder wenn Sie von verschiedenen Ärzten behandelt wurden. In geeigneten Fällen schalten wir den medizinischen Dienst, die Krankenkassen oder die Gutachterkommission bei den verschiedenen Ärztekammern ein, um Behandlungsfehler festzustellen und dann mit dem Haftpflichtversicherer in Verhandlungen über den Schadenersatz zu treten.
Unsere Arbeit ist anspruchsvoll und erfordert eine sorgfältige Einarbeitung in die Krankengeschichte und medizinische Problematik jedes einzelnen Mandanten. Wir helfen Ihnen bei der rechtlichen Einordnung Ihrer Schäden und deren Geltendmachung, sei es ein Schmerzensgeldanspruch oder beispielsweise ein Verdienstausfall.
Wir unterscheiden uns von vielen Anwälten, die ohne besondere Qualifikation im Arzthaftungsrecht werben und oft mit dem Fall überfordert sind. Bei uns stehen Sie als Mandant im Mittelpunkt. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen.
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