Um die herausragende Leistung von Herrn Weiberle in der Aufarbeitung meines schwierigen Berufungs-Falles zu verstehen und zu schätzen, muss man die Vorgeschichte kennen.
Nach 7-jährigem Klage-Verfahren am LG Stuttgart gegen die ERGO-Vers. (bezgl. Leistungspflicht bei unfallbedingter Vollinvalidität meines Vaters) kann ich “ein Lied singen” von Rechtsanwälten und ihren Tücken. Mein erster Anwalt war nach anfänglich guter Arbeit, eine Katastrophe im Prozessverlauf. Den Anwälten der ERGO nicht gewachsen.... mehr aus Desinteresse und mangelndem Einsatz als aus Inkompetenz. Das Urteil des LG fiel entsprechend mager aus. Die ERGO schaffte es, die Leistungspflicht nach vertraglicher Gliedertaxe "geschickt" zu unterlaufen, in dem sie Demenz-bedingte Vor-Invalidität "aus dem Hut zauberte", und mit 8 !!!! Sachverständigen-Gutachten "Nebelgranaten" auf das Gericht und meinen Anwalt niederregnen ließ... bis dieser aufgab, und sich mit ca 10,000 Euro RA-Honorar abfand, ohne Anreiz sich mit der übermächtigen ERGO und ihren tiefen Taschen zur Prozessfinanzierung weiter anzulegen. Er wird ja nicht nach Komplexität, sondern nach Streitwert bezahlt, und wenn ein finanzstarker Gegner nicht locker lässt, dann sieht es für Normalbürger sehr schlecht aus. Selbst mit Rechtsschutz-Vers., denn auch die zahlt nur nach Streitwert, was die Taktik der vorsätzlichen Komplexitäts-Erhöhung für die Versicherer attraktiv macht. Da ist für den Klein-Anwalt eines Normalbürgers “Dienst nach Vorschrift” besser. Man schiebt Papier hin und her... ohne das Gehirn zu belasten.... und verdient dabei das Gleiche, spart aber Zeit und Aufwand... Das schlechte Resultat ist ja Sache des Mandanten.
Warum dann nicht den Anwalt wechseln?
Die Rechtsschutz-Vers. geben zwar freie RA-Wahl... aber nur einmal... und dann ist es wie mit der Ehe; man kommt nur schwer wieder heraus, selbst wenn der Partner betrügt... denn man müsste das ja erstmal beweisen.
Bis zum ersten Urteil des Landgerichts wird man auch einen schlechten Anwalt nicht so einfach wieder los.
Selbst wenn man selbst zahlen würden, wird es schwer einen Anwalt zu finden (zu annehmbaren Konditionen), der in einen 7 Jahre laufenden Fall einsteigen wird. Natürlich hat alles seinen Preis, und wenn sie Krösus sind, der 50,000 Euro auf den Tisch legen kann, dann geht das natürlich auch... aber wer kann das schon? Für den Rest von uns bleibt nur Herr Weiberle :-) Für die OLG-Berufung habe ich ein Dutzend Fachanwälte ausführlich interviewed. Keiner hat im Gespräch ein so feines Gespühr für die Komplexität und Verständnis für die Zusammenhänge des Falles gezeigt wie Herr Weiberle. Nach den Interviews ist mir ist die Entscheidung für Herrn Weiberle leicht gefallen, und ich habe es nicht bereut. Ein kompetenter Einzelanwalt mit Engagement ist allemal besser als ein x-beliebiger Söldner aus einer Anwalts-Fabrik. Allerdings muss man auch als Mandant seine Hausaufgaben machen, und wissen was man von seinem RA will, und was man ihm dafür schuldet, nicht nur an Geld sondern auch an Respekt. Auch ich musste dies erst schmerzhaft über die Jahre lernen. Dafür ist die Arbeit jetzt mit Herrn Weiberle eine wahre Freude im Vergleich zu dem vorherigen Trauerspiel...