Was ist gut zu wissen über Ihre Preise (Rabatte oder Zusatzkosten)?
Unsere ausschließlich auf Strafrecht spezialisierte Kanzlei legt großen Wert auf transparente Honorarvereinbarungen. Alternativ rechnen wir selbstverständlich auch direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Bitte beachten Sie, dass Rechtsschutzversicherungen in der Regel keine Kosten für vorsätzlich begangene Straftaten übernehmen.
Ein Beratungshilfeschein deckt ausschließlich die erste anwaltliche Beratung ab. Die Kosten für das weitere Strafverfahren sind grundsätzlich vom Beschuldigten selbst zu tragen.
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorliegen, erfolgt die Beiordnung als Pflichtverteidiger. In diesem Fall werden die Verteidigungskosten zunächst von der Staatskasse übernommen. Bei Verurteilung werden die Kosten i.d.R. dem Angeklagten auferlegt.
Ein Beratungshilfeschein deckt ausschließlich die erste anwaltliche Beratung ab. Die Kosten für das weitere Strafverfahren sind grundsätzlich vom Beschuldigten selbst zu tragen.
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorliegen, erfolgt die Beiordnung als Pflichtverteidiger. In diesem Fall werden die Verteidigungskosten zunächst von der Staatskasse übernommen. Bei Verurteilung werden die Kosten i.d.R. dem Angeklagten auferlegt.
Was tun, wenn ich einen Anhörungsbogen als Beschuldigte/r von der Polizei erhalte?
Erhalten Sie eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter, gilt zunächst: Sie sind nicht verpflichtet, dort zu erscheinen oder eine Aussage zu machen. Das Schweigen darf Ihnen rechtlich nicht negativ ausgelegt werden.
Empfehlenswert ist, keine Angaben zur Sache zu machen, bevor der Sachverhalt rechtlich geprüft wurde. Eine vorschnelle Aussage kann den weiteren Verlauf des Verfahrens erheblich beeinflussen – oft zum Nachteil des Beschuldigten. Stattdessen sollte zunächst Akteneinsicht beantragt und die weitere Vorgehensweise mit einem auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt besprochen werden.
Empfehlenswert ist, keine Angaben zur Sache zu machen, bevor der Sachverhalt rechtlich geprüft wurde. Eine vorschnelle Aussage kann den weiteren Verlauf des Verfahrens erheblich beeinflussen – oft zum Nachteil des Beschuldigten. Stattdessen sollte zunächst Akteneinsicht beantragt und die weitere Vorgehensweise mit einem auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt besprochen werden.
Lohnt sich ein Strafverteidiger auch bei einem laufenden Ermittlungsverfahren?
Ja – gerade im laufenden Ermittlungsverfahren ist die frühzeitige Einschaltung eines spezialisierten Anwalts auf Strafrecht besonders sinnvoll und häufig entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens.
Ein erfahrener Strafverteidiger sorgt zunächst dafür, dass Sie keine unbedachten Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft machen. Er beantragt Akteneinsicht, prüft die Beweislage und entwickelt auf dieser Grundlage eine individuelle Verteidigungsstrategie. Viele Strafverfahren lassen sich bereits in diesem Stadium durch gezielte anwaltliche Interventionen einstellen oder erheblich entschärfen, bevor es zu einer Anklage oder Hauptverhandlung kommt.
Gerade im Ermittlungsverfahren werden oft Weichen gestellt, die später kaum noch korrigierbar sind. Ein Strafverteidiger kennt die typischen Fehlerquellen, Möglichkeiten und kommuniziert mit den Ermittlungsbehörden. Das erhöht die Chancen, Strafen, Einträge im Führungszeugnis oder berufsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Ein erfahrener Strafverteidiger sorgt zunächst dafür, dass Sie keine unbedachten Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft machen. Er beantragt Akteneinsicht, prüft die Beweislage und entwickelt auf dieser Grundlage eine individuelle Verteidigungsstrategie. Viele Strafverfahren lassen sich bereits in diesem Stadium durch gezielte anwaltliche Interventionen einstellen oder erheblich entschärfen, bevor es zu einer Anklage oder Hauptverhandlung kommt.
Gerade im Ermittlungsverfahren werden oft Weichen gestellt, die später kaum noch korrigierbar sind. Ein Strafverteidiger kennt die typischen Fehlerquellen, Möglichkeiten und kommuniziert mit den Ermittlungsbehörden. Das erhöht die Chancen, Strafen, Einträge im Führungszeugnis oder berufsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Wie verhalte ich mich während bzw. nach einer Hausdurchsuchung?
Kontaktieren Sie sofort (am besten während der laufenden Durchsuchung) einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt an. Dieser wird Sie während der Maßnahme begleiten und aufklären.
Danach ist vor allem eines wichtig: Ruhe bewahren und keine vorschnellen Angaben machen. Auch nach Abschluss der Maßnahme besteht kein Zwang zur Aussage gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft. Auch hier ist Schweigen Gold.
Sinnvoll ist es in jedem Fall, zeitnah einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Dieser prüft die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung, beantragt Akteneinsicht und klärt, ob sich aus der Maßnahme weitere Verteidigungsansätze ergeben – etwa Beweisverwertungsverbote oder Möglichkeiten einer frühzeitigen Verfahrenseinstellung.
Wichtig: Unterzeichnen Sie nach der Durchsuchung keine Erklärungen ohne anwaltliche Prüfung und geben Sie beschlagnahmte Gegenstände nicht „freiwillig“ heraus, ohne die rechtliche Tragweite zu kennen.
Danach ist vor allem eines wichtig: Ruhe bewahren und keine vorschnellen Angaben machen. Auch nach Abschluss der Maßnahme besteht kein Zwang zur Aussage gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft. Auch hier ist Schweigen Gold.
Sinnvoll ist es in jedem Fall, zeitnah einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Dieser prüft die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung, beantragt Akteneinsicht und klärt, ob sich aus der Maßnahme weitere Verteidigungsansätze ergeben – etwa Beweisverwertungsverbote oder Möglichkeiten einer frühzeitigen Verfahrenseinstellung.
Wichtig: Unterzeichnen Sie nach der Durchsuchung keine Erklärungen ohne anwaltliche Prüfung und geben Sie beschlagnahmte Gegenstände nicht „freiwillig“ heraus, ohne die rechtliche Tragweite zu kennen.
Was bedeutet ein Strafbefehl und sollte ich Einspruch einlegen?
Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung ohne Hauptverhandlung, meist bei leichteren oder vermeintlich klaren Sachverhalten. Er kann Geldstrafen, Fahrverbote oder andere Rechtsfolgen enthalten und gilt als Verurteilung, wenn kein Einspruch eingelegt wird.
Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Häufig lohnt sich eine anwaltliche Prüfung, da Strafbefehle nicht selten auf einer einseitigen Aktenlage beruhen. Ein Anwalt kann einschätzen, ob realistische Chancen auf eine Einstellung, Strafmilderung oder einen Freispruch bestehen.
Wichtig: Die Einspruchsfrist beträgt nur 14 Tage ab Zustellung. Wird diese versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig – mit allen Konsequenzen, etwa für das Führungszeugnis.
Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Häufig lohnt sich eine anwaltliche Prüfung, da Strafbefehle nicht selten auf einer einseitigen Aktenlage beruhen. Ein Anwalt kann einschätzen, ob realistische Chancen auf eine Einstellung, Strafmilderung oder einen Freispruch bestehen.
Wichtig: Die Einspruchsfrist beträgt nur 14 Tage ab Zustellung. Wird diese versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig – mit allen Konsequenzen, etwa für das Führungszeugnis.
Welche Unterlagen benötigt ein Strafverteidiger für eine effektive Verteidigung?
Für eine zielgerichtete und effektive Strafverteidigung sind vollständige Informationen entscheidend. Hilfreich sind insbesondere:
- Schriftstücke von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht (Vorladungen, Strafbefehl, Anklageschrift)
- Durchsuchungsbeschlüsse, Sicherstellungs- oder Beschlagnahmeprotokolle
- Eigene Notizen zum Tatvorwurf (Zeit, Ort, Beteiligte)
- Relevante Chatverläufe, E-Mails oder sonstige Unterlagen mit Bezug zum Vorwurf
Wichtig: Eine offene und ehrliche Kommunikation mit dem Strafverteidiger ist Grundlage jeder erfolgreichen Verteidigung. Alles, was Sie Ihrem Anwalt mitteilen, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit und dient ausschließlich Ihrer Verteidigung.
- Schriftstücke von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht (Vorladungen, Strafbefehl, Anklageschrift)
- Durchsuchungsbeschlüsse, Sicherstellungs- oder Beschlagnahmeprotokolle
- Eigene Notizen zum Tatvorwurf (Zeit, Ort, Beteiligte)
- Relevante Chatverläufe, E-Mails oder sonstige Unterlagen mit Bezug zum Vorwurf
Wichtig: Eine offene und ehrliche Kommunikation mit dem Strafverteidiger ist Grundlage jeder erfolgreichen Verteidigung. Alles, was Sie Ihrem Anwalt mitteilen, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit und dient ausschließlich Ihrer Verteidigung.
Bekomme ich einen Eintrag ins Führungszeugnis?
Ob es zu einem Eintrag im Führungszeugnis kommt, hängt von Art und Ausgang des Strafverfahrens ab. Nicht jedes Strafverfahren und nicht jede Verurteilung führt automatisch zu einem Eintrag.
In der Regel gilt: Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, erscheinen nicht im einfachen Führungszeugnis, sofern keine weiteren Vorstrafen vorliegen. Auch eingestellte Verfahren – etwa mangels Tatverdachts oder gegen Auflagen – führen nicht zu einem Eintrag.
Anders kann es bei höheren Strafen, bestimmten Delikten oder bei mehreren Vorverurteilungen sein. Zudem ist zu beachten, dass es unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen gibt (z. B. einfaches, erweitertes oder behördliches Führungszeugnis), die jeweils unterschiedliche Eintragungen enthalten können.
Ein Strafverteidiger kann frühzeitig prüfen, ob und wie sich ein Eintrag vermeiden lässt und welche Auswirkungen eine Entscheidung haben kann.
In der Regel gilt: Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, erscheinen nicht im einfachen Führungszeugnis, sofern keine weiteren Vorstrafen vorliegen. Auch eingestellte Verfahren – etwa mangels Tatverdachts oder gegen Auflagen – führen nicht zu einem Eintrag.
Anders kann es bei höheren Strafen, bestimmten Delikten oder bei mehreren Vorverurteilungen sein. Zudem ist zu beachten, dass es unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen gibt (z. B. einfaches, erweitertes oder behördliches Führungszeugnis), die jeweils unterschiedliche Eintragungen enthalten können.
Ein Strafverteidiger kann frühzeitig prüfen, ob und wie sich ein Eintrag vermeiden lässt und welche Auswirkungen eine Entscheidung haben kann.
Wann brauche ich einen Anwalt im Strafverfahren?
Sinnvoll ist anwaltliche Unterstützung so früh wie möglich, spätestens jedoch, wenn Sie als Beschuldigter geführt werden. Das ist regelmäßig der Fall, wenn Sie eine polizeiliche Vorladung, eine Anhörung, einen Strafbefehl oder Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren erhalten.
Bereits im frühen Stadium des Verfahrens werden oft entscheidende Weichen gestellt. Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung hilft, Fehler zu vermeiden, die später kaum noch korrigierbar sind, und eröffnet häufig die Möglichkeit, auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken.
Bereits im frühen Stadium des Verfahrens werden oft entscheidende Weichen gestellt. Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung hilft, Fehler zu vermeiden, die später kaum noch korrigierbar sind, und eröffnet häufig die Möglichkeit, auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken.
Was passiert nach einer Anzeige bzw. im Ermittlungsverfahren?
Nach einer Anzeige wird geprüft, ob ein Anfangsverdacht besteht. Ist dies der Fall, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. In diesem Rahmen sammelt die Polizei und Staatsanwaltschaft Beweise, vernimmt Zeugen und kann Polizeimaßnahmen wie Vorladungen, Durchsuchungen oder Beschlagnahmen anordnen.
Das Ermittlungsverfahren kann auf unterschiedliche Weise enden:
- Einstellung des Verfahrens, etwa mangels Tatverdachts oder gegen Auflagen
- Strafbefehl
- Anklage und später eine Hauptverhandlung
Welcher Weg eingeschlagen wird, hängt maßgeblich von der Beweislage und dem bisherigen Verlauf des Verfahrens ab.
Das Ermittlungsverfahren kann auf unterschiedliche Weise enden:
- Einstellung des Verfahrens, etwa mangels Tatverdachts oder gegen Auflagen
- Strafbefehl
- Anklage und später eine Hauptverhandlung
Welcher Weg eingeschlagen wird, hängt maßgeblich von der Beweislage und dem bisherigen Verlauf des Verfahrens ab.













