Wir betrachten es als unsere vorrangige Aufgabe, die Vertraulichkeit der von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten zu wahren und diese vor unbefugten Zugriffen zu schützen. Deshalb wenden wir äußerste Sorgfalt und modernste Sicherheitsstandards an, um einen maximalen Schutz Ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
„Verarbeitung“ ist jeder, mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren, ausgeführter Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
Der Prüfungsstoff, die Form, der Umfang, die Zusammenstellung der Fragen, die Bewertung und Durchführung der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung sowie der Prüfungsstoff, die Prüfungsfahrzeuge, die Dauer, die Mindestfahrzeit, die Prüfungsstrecke und Bewertung der praktischen Prüfung richten sich nach Anlage 7 der Fahrerlaubnis- Verordnung ( FeV). Der Prüfungsstoff der theoretischen Prüfung bildet gem. Ziffer 1.1 der Anlage 7 FeV die Grundlage für den Fragenkatalog. Nach Ziffer 1.2.2 und 2.7 der Anlage 7 FeV ergeben sich weitere Einzelheiten und die Zusammenstellung der Fragen aus der Prüfungsrichtlinie.
Bei Vorbesitzregelungen (vgl. § 9 FeV) darf der Zusatzstoff für die Erweiterungsprüfung1 erst geprüft werden, wenn die theoretische Prüfung für die erforderliche Vorbesitzklasse bestanden ist.
Falls die nach Landesrecht zuständige Behörde ein anderes Dokument mit Lichtbild zum Nachweis der Identität zugelassen hat, soll dies auf dem Prüfauftrag verzeichnet werden.
Auch bei der Prüfung zur Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten die Regelungen für die Prüfung mehrerer Klassen in einem Termin.
2.1.1 Gegenstand der theoretischen Prüfung ist der im Verkehrsblatt oder im Bundesanzeiger veröffentlichte Fragenkatalog in der jeweils gültigen Fassung. Der Fragenkatalog enthält auch Fragen, die in der Prüfung als Varianten von sog. Mutterfragen dargestellt werden. Im Fragenkatalog werden nur die Mutterfragen, nicht aber die Varianten veröffentlicht. Der Katalog ist gegliedert in
In einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa- Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet.
Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa- Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen A, A2, A1 oder AM unterrichtet werden.
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Sie ist ein gerichtlich oder behördlich angeordnetes Verfahren, in dem geprüft werden soll, ob eine Person geeignet ist , im Straßenverkehr ein Fahrzeug zu führen.
Hierbei geht es allerdings nicht wie bei der Fahrerlaubnisprüfung um die Überprüfung ihres Können oder Wissens sondern um ihre charakterliche Eignung.
Anlass für eine Begutachtung ist dann gegeben, wenn einem Verkehrsteilnehmer die Fahrerlaubnis entzogen wurde und dieser eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt hat.
Ein häufiger Fall der Entziehung der Fahrerlaubnis ist im Zusammenhang mit Fahren nach Alkoholgenuss gegeben.
die alkoholisiert oder unter Drogen bzw. Medikamenteneinfluss ein Kraftfahrzeug geführt haben (bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr)
Seit dem 01.01.2016 wird die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und Ausbildung in Erster Hilfe durch den neuen Erste Hilfe Kurs ersetzt. Ab sofort muss jeder Fahrschüler einen „Erste Hilfe Kurs“ mit 9 Unterrichteinheiten besuchen.
Meine Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung meines Lernstandes und zur Kontaktaufnahme meiner Fahrschule benutzt.
Die Bescheinigung für die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und Ausbildung in Erster Hilfe sind noch bis zum 20.10.2017 gültig, wer nach dem 20. Oktober 2017 seinen Führerschein um weitere Führerscheinklassen erweitern möchte, der muss einen Erste Hilfe Kurs absolvieren. Die EH-Bescheinigung (Erste-Hilfe-Schulung) ist dann unbegrenzt gültig.
Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, L oder T müssen an einem „ Erste Hilfe Kurs“ teilnehmen sowie alle Bewerber zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Der Erste Hilfe Kurs umfasst 9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten (insgesamt 405 Minuten). Der Kurs wird an einem Tag unterrichtet, insgesamt in 7 ½ Stunden.
Ein Lehrplan schreibt vor was in einem Erste Hilfe Kurs gelehrt werden muss. Unter anderem erlernen Sie die erweiterten Maßnahmen der Ersten Hilfe:
Einfach mit deinem Handy bei www.Harrys-Fahrschule-Hirschaid.de mit Deinem Benutzernamen und Deinem Paßwort einloggen. Danach müßtest Du die Nachricht erhalten, daß die App zum Download bereit steht. Es erscheint dann ein Fenster bei dem du bei`Domain eingeben´nochmal www.harrys-fahrschule-hirschaid.de eingeben mußt. Nochmal Benutzername und Paßwort eingeben und los gehts. Wegen der großen Datenmengen wird empfohlen, die App nur mit W-Lan über Internet herunterzuladen.
Die online-Bögen und die App müssen aber auf jeden Fall von mir vorher freigeschaltet werden. Dazu auf der Homepage auf `Neuanmeldung´ klicken, alle Daten eingeben und abschicken (bitte nur 1x anmelden). Ist alles in Ordnung und ich habe Dich freigeschaltet erhälst Du eine e-Mail und kannst loslegen. Das kann unter Umständen 1 - 2 Werktage dauern. Solltest Du dann immernoch keine e-Mail erhalten haben ruf mich an oder schicke mir eine SMS.
Für die Anmeldung zum Führerschein brauchst Du zunächst gar nichts mitbringen. Alle Formalitäten wie Antrag, Vertrag u.s.w. erhälst Du in Deiner Fahrschule. Dort wird Dir dann auch alles ganz genau erklärt.
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH, mit max. 50 cm³ Hubraum (Verbrennungsmotor) bzw.max 4 kW Nenndauerleistung (Elektromotor)
Dreirädrige Kleinkrafträder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH. Bei Fremdzündungsmotoren (z.B. Ottomotor) max. 50 cm³ Hubraum; bei anderen Verbrennungsmotoren (z.B. Dieselmotoren) max. 4 kW Nutzleistung; bei Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterie)
Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung
der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt