Wir sind U·H·K Rechtsanwälte, eine spezialisierte Kanzlei für Erbrecht mit Sitz in München und drei weiteren Zweigstellen. Unser Team besteht aus vier Fachanwälten für Erbrecht, die nahezu ausschließlich auf den Gebieten Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht und Vermögensnachfolge tätig sind. Unser Vorsitzender, RA Johannes Hochmuth, leitet den Fachausschuss für Erbrecht bei der Rechtsanwaltskammer München.
Unsere Kanzlei zeichnet sich durch eine hohe Kompetenz und eine intensive Bearbeitung der Mandantenfälle aus. Wir sind keine "Vortragsreisenden in Erbsachen", sondern konzentrieren uns auf die individuellen Anliegen unserer Mandanten. Durch die kontinuierliche Verfolgung neuer Urteile und Fachliteratur können wir eine hohe Qualität unserer Beratung gewährleisten.
Wir legen großen Wert auf Teamarbeit und eine kritische Kontrolle unserer Schriftsätze, um die bestmöglichen Ergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen. Unser Ziel ist es, komplexe erbrechtliche Fragen verständlich und praxisnah zu beantworten und unseren Mandanten in allen erbrechtlichen Belangen zur Seite zu stehen.
Wir freuen uns darauf, Sie in allen Fragen des Erbrechts zu beraten und zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns, um ein unverbindliches Angebot zu erhalten.