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Rechtsanwalt Johannes Goetz - Partner Klamert & Partner PartGmbB

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Pettenkoferstraße 37, München
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Über Rechtsanwalt Johannes Goetz - Partner Klamert & Partner PartGmbB:

Seit 2012 berate und vertrete ich Mandanten in ausgewählten zivilrechtlichen Bereichen – mit dem Anspruch, praxisnahe und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu entwickeln. Ich unterstütze Unternehmen und Privatpersonen bei der effektiven Durchsetzung ihrer rechtlichen Interessen. Ob Geschäftsführer, Unternehmer, Gesellschafter oder Privatperson – ich lege großen Wert auf eine persönliche, lösungsorientierte und verlässliche Beratung. Die Kommunikation kann bei Bedarf auch auf Englisch oder Portugiesisch erfolgen. Rechtliche Schwerpunkte Bank- und Kapitalmarktrecht Ich berate und vertrete Anleger, Finanzdienstleister, Vermittler, Banken und Unternehmen bei kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen. Für Anleger prüfe ich mögliche Beratungsfehler bei Kapitalanlagen, setze Schadensersatzansprüche durch und vertrete sie gegenüber Kreditinstituten oder Vermittlern. Unternehmen und Berater unterstütze ich bei der rechtssicheren Gestaltung von Finanzprodukten, der Einhaltung regulatorischer Vorgaben sowie bei der Erstellung von Vertriebsunterlagen, Verträgen und Informationsdokumenten. Handels- und Gesellschaftsrecht Ich begleite Unternehmen, Geschäftsführer und Gesellschafter bei handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen – von der Gründung über die Vertragsgestaltung bis zu strukturellen Veränderungen oder Streitigkeiten. Ein Fokus liegt auf der Gestaltung von Gesellschafts- und Geschäftsführeranstellungsverträgen sowie der Beratung in Konfliktsituationen wie Gesellschafterstreitigkeiten, Abberufungen oder Haftungsfragen. Ziel ist eine rechtlich tragfähige und wirtschaftlich sinnvolle Lösung – auch in schwierigen Situationen. Versicherungsrecht Ich unterstütze Unternehmen und Unternehmer bei der Durchsetzung oder Abwehr versicherungsrechtlicher Ansprüche – insbesondere bei betrieblichen Haftpflicht-, Sach- oder Vermögensschadenversicherungen sowie D&O. Die Beratung umfasst die Prüfung bestehender Policen sowie die Vertretung in Streitigkeiten zu Leistungsfragen, Deckungsablehnungen, Rücktritt oder Kündigung durch den Versicherer. Auch Privatpersonen vertrete ich, z. B. bei Problemen mit der Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder privaten Haftpflichtversicherung. Wirtschaftsrecht & Unternehmensberatung Ich unterstütze Geschäftsführer, Gesellschafter und KMU in wirtschaftsrechtlichen Belangen – fundiert und praxisorientiert. Typische Schwerpunkte sind Vertragsgestaltung und -prüfung, Geschäftsführerverantwortung, gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen sowie die rechtliche Begleitung bei Umstrukturierungen, Unternehmensnachfolge oder strategischen Entscheidungen. Im Fokus steht stets die frühzeitige Identifikation rechtlicher Risiken und die Entwicklung wirtschaftlich tragfähiger Lösungen. Rechtsberatung mit unternehmerischem Verständnis. Kontaktieren Sie mich gerne für ein erstes Gespräch.

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Gründung eines Unternehmens
Unternehmen & Business Sonstiges
Bank - und Kapitalmarktrecht
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check_circleBeratungstermine – flexibel und unkompliziert - Onlineberatung möglich
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check_circleUmfangreiche Erfahrung - Rechtsanwalt seit 2012
check_circleFokus auf Start-Ups, Mittelständler, KMU und Privatpersonen
check_circleKompetenz. Transparenz. Vertrauen.

Erfahrung & Kompetenz

Erfahrung

timelapse13 Jahre tätig
star28 Bewertungen
people_outline12 Mitarbeiter
timeline13 Jahre Berufserfahrung

Mitglied von

Deutscher Anwalt­verein

Bewertungen zu Rechtsanwalt Johannes Goetz - Partner Klamert & Partner PartGmbB

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Ausgezeichnet 4,6
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28 Bewertungen aus 2 Quellen

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S. M. starstarstarstarstar
3. Nov. 2025 auf anwalt.de
RA Goetz berät unser Finanzunternehmen mittlerweile seit fast 10 Jahren laufend in allen Belangen des Finanzaufsichts- und Kapitalanlagerechts. Neben der Erstellung und laufenden Überarbeitung von Verträgen mit Investoren, der Kommunikation mit der BaFin und der Abwehr von Schadensersatzansprüchen übernimmt er mit seinem Kanzleiteam auch kompetent die Beratung in angrenzenden Rechtsbereichen, wie dem Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Werberecht und unternehmerischen Persönlichkeitsschutz. Er bleibt dabei immer praxisorientiert und hilft mit pragmatischen Lösungsansätzen und persönlichem Einsatz proaktiv weiter. Die Abrechnung seiner Tätigkeit ist transparent und angemessen.
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Heiko Schade starstarstarstarstar
20. März 2025 auf google
Keine Antworten auf eMails. Sobald man unterschrieben hat wird man ignoriert.
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Carolina Goetz starstarstarstarstar
7. März 2025 auf google
Klamert & Partner hilft mir seit Jahren mit meinen Verträgen, Forderungseintreibungen und anderen rechtlichen Themen, die bei Selbstständigen unvermeidlich auftauchen. Die Kommunikation ist immer direkt und professionell, die Beratung verständlich und praxisnah, die Abrechnung transparent und angemessen. Empfehlung!
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FAQ - Häufig gestellte Fragen an Rechtsanwalt Johannes Goetz - Partner Klamert & Partner PartGmbB

Wie wird die anwaltliche Tätigkeit abgerechnet?
Die Vergütung für anwaltliche Dienstleistungen unterliegt gesetzlichen Vorgaben, kann aber auch individuell vereinbart werden.

Wird nichts anderes vereinbart, richtet sich die Vergütung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach dem Gegenstandswert, also dem wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit.

Abweichend von der gesetzlichen Regelung können Anwälte mit ihren Mandanten individuelle Vergütungsvereinbarungen treffen, beispielsweise in Form von Stunden- oder Pauschalhonoraren gestalten.

Wer eine Rechtsschutzversicherung besitzt, kann die Kosten der anwaltlichen Vertretung ganz oder teilweise von der Versicherung übernehmen lassen.

In bestimmten Fällen kann eine Prozessfinanzierung infrage kommen. Dabei übernimmt ein externer Finanzierer die Kosten des Rechtsstreits und erhält im Erfolgsfall eine Beteiligung am erstrittenen Betrag.

Bitte sprechen Sie mich. Wir finden gemeinsam die richtige Lösung.
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
Die Kosten für eine Erstberatung hängen vom Rechtsgebiet und der individuellen Kanzlei ab. In Deutschland sind sie für Verbraucher laut § 34 RVG auf maximal 190 Euro zzgl. MwSt. begrenzt. Die erste Anfrage ist bei mir immer kostenfrei und unverbindlich. Bevor Sie einen Auftrag erteilen, rechnen wir keine Gebühren ab.
Soll ich mich außergerichtlich einigen oder klagen?
Eine außergerichtliche Einigung spart oft Zeit und Kosten. Eine Klage ist sinnvoll, wenn die Gegenseite nicht verhandlungsbereit ist und Ihre Erfolgsaussichten vor Gericht gut stehen.

Ich berate Sie zu Ihren Möglichkeiten, gebe eine Einschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten und den voraussichtlichen Kosten.
Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
Ein Gerichtsverfahren beginnt mit einer Klage oder einem Antrag. Danach gibt es Schriftsätze, möglicherweise eine Güteverhandlung und eine oder mehrere mündliche Verhandlungen, bevor das Gericht eine Entscheidung trifft.

Ich begleite Sie beratend auf jedem Schritt.
Wie lange dauert ein Rechtsstreit?
Die Dauer eines Rechtsstreits hängt vom Sachverhalt, der Komplexität des Falls und der Arbeitsbelastung der Gerichte ab. Einige Verfahren können wenige Monate dauern, andere ziehen sich über Jahre hin.

Ich begleite Sie beratend auf jedem Schritt. Wenn nötig, stellen wir entsprechende Anträge, um die Gerichte zur zügigen Bearbeitung aufzufordern.
Was passiert, wenn ich eine gerichtliche Frist versäume?
Das kann zu erheblichen Nachteilen führen, z. B. einer Abweisung der Klage oder einem Versäumnisurteil. In manchen Fällen kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden.

Die Fristüberwachung gehört zu den wichtigsten Pflichten von Anwälten. Unsere Kanzlei trägt alle Fristen ein und überwacht deren Einhaltung. Wir machen Sie auf das nahende Fristende aufmerksam und teilen Ihnen mit, wenn wir Informationen oder Unterlagen von Ihnen benötigen.
Ist ein Anwalt versichert?
Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abzuschließen und die Versicherung während der Dauer seiner Zulassung aufrechtzuerhalten.

Die Mindestversicherungssumme beträgt 250 000 Euro für jeden Versicherungsfall.

Unsere Haftpflichtversicherung übernimmt deutlich höhere Beträge.
Kann ich als Mandant Einsicht in die Anwaltsakte und die Verfahrensakte nehmen?
Ja, als Mandant haben Sie grundsätzlich das Recht, Einsicht in Ihre Anwaltsakte zu nehmen. Ihr Anwalt ist verpflichtet, Ihnen auf Anfrage Kopien relevanter Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Wir halten Sie stets auf dem Laufenden. Jegliche ein- und ausgehenden Schriftstücke erhalten Sie zur Kenntnis.

Hinsichtlich der Verfahrensakte wird diese von Gericht oder Behörden geführt. Ihr Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und Ihnen die relevanten Inhalte mitteilen.

Falls Sie Kopien oder eine Einsicht wünschen, sprechen Sie mich direkt darauf an. Es können unter Umständen Kosten für Kopien und Arbeitsaufwand anfallen.
Warum sollten Kunden Sie wählen?
Kurz gesagt, wegen der Qualität unserer Arbeit, der unkomplizierten Art mit uns zusammen zu arbeiten und um sich selbst zu entlasten, weil Sie wissen, dass Ihr Fall in guten Händen ist.

Die Kanzlei ist auf die Bearbeitung weniger Rechtsgebiete spezialisiert. Dadurch betreuen wir in diesen Bereichen ständig eine größere Zahl ähnlicher Fälle, was stetig zu unserer Erfahrung beiträgt. Bei Bedarf arbeiten wir im Team zusammen. Durch beständige Weiterbildung erweitern wir unser Wissen in unseren Spezialgebieten.

Bei einer Mandatsbeziehung ist Vertrauen, Transparenz und fachliche Kompetenz unverzichtbar.
Was ist das Anwaltsgeheimnis und was bedeutet es für mich als Mandant?
Das Anwaltsgeheimnis (auch Verschwiegenheitspflicht) ist eine gesetzliche Pflicht, nach der Anwälte über alle Informationen, die ihnen im Rahmen des Mandats anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen bewahren müssen.

Ihr Anwalt darf ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung keine Informationen über Ihren Fall an Dritte weitergeben – weder an Behörden, Gerichte noch an andere Personen.

Die Verschwiegenheitspflicht gilt zeitlich unbegrenzt, auch nach Beendigung des Mandats.
Verstöße gegen das Anwaltsgeheimnis sind strafbar und können berufsrechtliche Konsequenzen für den Anwalt haben.

In bestimmten Fällen, z. B. wenn eine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht (z. B. bei Geldwäscheverdacht), kann das Anwaltsgeheimnis eingeschränkt sein. Außerdem kann der Mandant seinen Anwalt ausdrücklich von der Verschwiegenheitspflicht entbinden.

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