Wie berechnen Sie Ihr Honorar
Das Honorar berechnet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Abweichungen davon müssen ausdrücklich vereinbart werden. Oftmals komme ich (meist) jugendlichen Mandanten entgegen, indem ich zusichere, nur die Pflichtverteidigergebühr zu berechnen (dies sind etwa 80% der gesetzlichen Gebühren).