Herr Rechtsanwalt Assner ist im Jahr 1963 in München geboren und durchlief hier Schule und Studium. Er absolvierte in München beide Staatsexamen (mit Prädikat). Die berufliche Karriere des Prädikatsjuristen Gerald Assner begann 1993 bei der Staatsanwaltschaft. Im Jahr 1995 hatte er die Möglichkeit, als Repetitor bei Alpmann & Schmidt in München einzusteigen. Viele seiner ehemaligen Schüler, mit denen er freundschaftlich und kollegial verbunden ist, sind heute als Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte oder in der Wirtschaft erfolgreich. Gleichzeitig wurde er selbständiger Rechtsanwalt mit Schwerpunkten im Strafrecht, Jugendstrafrecht sowie Bußgeldsachen. Weil die Fälle immer mehr wurden und die Kanzlei immer größer wurde, stieg Herr Assner 2005 aus dem Repetitorium aus und widmete sich ausschließlich seiner Kanzlei für Strafrecht, Jugendstrafrecht und Bußgeldsachen in München-Großhadern. Insbesondere im Jugendstrafrecht ist es wichtig, die spezifischen Regeln für die verschiedenen Altersgruppen zu beachten. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren (zur Tatzeit) sollte man darauf hinarbeiten, dass Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Das Ziel ist es immer, den Mandanten bestmöglich zu vertreten und vor unangenehmen Konsequenzen soweit als möglich zu bewahren. Hierbei legt Herr Rechtsanwalt Assner großen Wert auf eine persönliche und ausführliche Beratung. Zögern Sie nicht, Herrn Assner zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen. Gerne bietet er Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, um Ihre Situation zu besprechen und die besten nächsten Schritte zu planen. Fordern Sie noch heute Ihr kostenloses Angebot an. Lesen Sie mehr
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FAQ - Häufig gestellte Fragen an Rechtsanwalt Gerald Assner
Wie berechnen Sie Ihr Honorar
Das Honorar berechnet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Abweichungen davon müssen ausdrücklich vereinbart werden. Oftmals komme ich (meist) jugendlichen Mandanten entgegen, indem ich zusichere, nur die Pflichtverteidigergebühr zu berechnen (dies sind etwa 80% der gesetzlichen Gebühren).
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