Was sind die Kosten einer Erstberatung?
Die Erstberatung bei einem Anwalt und deren Kosten der Höhe nach sind auf 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer gedeckelt. Diese Regelung gilt jedoch lediglich für Privatpersonen, während Selbstständige und Unternehmer hiervon ausgenommen sind. Gesetzlich geregelt ist die Obergrenze in § 34 Abs. 1 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
Sind Sie finanziell nicht in der Lage, die Kosten für eine Erstberatung selbst zu bezahlen, bleibt Ihnen der Rechtsweg nicht verschlossen. Sie haben die Möglichkeit Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Erforderlich ist ein Nachweis über die Bedürftigkeit. Wird Ihr Antrag positiv beschieden, zahlen Sie lediglich eine Eigenbeteiligung in Höhe von 15 Euro.
Sind Sie finanziell nicht in der Lage, die Kosten für eine Erstberatung selbst zu bezahlen, bleibt Ihnen der Rechtsweg nicht verschlossen. Sie haben die Möglichkeit Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Erforderlich ist ein Nachweis über die Bedürftigkeit. Wird Ihr Antrag positiv beschieden, zahlen Sie lediglich eine Eigenbeteiligung in Höhe von 15 Euro.