Wieviel kostet ein Steuerberater?
Abgerechnet wird nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Hier werden Gegenstandswerte zu Grunde gelegt und mit einem Zehntelsatz bewertet.
Beispiel Einkommenssteuer: Gesamtbetrag der Einkünfte 50.000 EUR bewertet mit z.B. 2/10 ergibt einen Betrag von netto 246,00 EUR. Hierzu fällt noch eine Auslagenpauschale an in Höhe von 20% (maximal 20,00 EUR).
Bei der Bewertung des Zehntelsatzes spielt natürlich der angefallene Zeitaufwand auch eine Rolle.
Der Auslagenersatz wird zur Deckung der IT Kosten verwendet (z.B. Kosten bei Übermittlung einer Steuererklärung 3 EUR, Kosten Abruf Kontoauszüge 1,30 EUR etc.)
Beispiel Einkommenssteuer: Gesamtbetrag der Einkünfte 50.000 EUR bewertet mit z.B. 2/10 ergibt einen Betrag von netto 246,00 EUR. Hierzu fällt noch eine Auslagenpauschale an in Höhe von 20% (maximal 20,00 EUR).
Bei der Bewertung des Zehntelsatzes spielt natürlich der angefallene Zeitaufwand auch eine Rolle.
Der Auslagenersatz wird zur Deckung der IT Kosten verwendet (z.B. Kosten bei Übermittlung einer Steuererklärung 3 EUR, Kosten Abruf Kontoauszüge 1,30 EUR etc.)
















