Unsere Kanzlei ist seit Jahren auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts spezialisiert. Wir konzentrieren uns insbesondere auf Unterhaltsrecht, einschließlich Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt. Darüber hinaus beraten wir Sie in Fragen der vorweggenommenen Erbfolge, Schenkungen und der Strategie der Pflichtteilsplanung. Unsere Expertise erstreckt sich auch auf Bewertungs- und Immobilienrecht sowie auf steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Gestaltungen. Unser Team ist stets auf dem neuesten Stand durch kontinuierliche Fortbildungsmaßnahmen wie Fachanwaltskurse, Lehrgänge und Seminare. Wir legen großen Wert auf eine professionelle und strategisch abgestimmte Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, um optimale Ergebnisse zu erzielen. Unser Ziel ist es, nicht nur einen Familienverband zu erhalten, sondern auch die bestmöglichen Ergebnisse für unsere Mandanten und ihre Familien zu erzielen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.
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