Fallen bei eine ersten telefonischen Einschätzung des Falles Kosten an?
Nein, in einem ersten Telefonat fallen noch keine Kosten an. Ich erkläre Ihnen, welche notwendigen Schritte aus Sicht der Verteidigung in einem Ermittlungs-/Strafverfahren einzuleiten sind und mit welchen Kosten Sie im Falle meiner Beauftragung zu rechnen haben.




















