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Rechtsanwalt Dr. Lampe

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Bahnhofstraße 135, Dallgow-Döberitz
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Einführung
Die in der Werbung beschworene „Beratung“ ist in der Praxis gelegentlich Verkaufsgespräch mit trainierten Vertriebsmitarbeitern, im schlimmsten Fall verfolgt der „Berater“ vor allem sein eigenes Provisionsinteresse. Nun muss bei Grundstücksgeschäften immer eine zweite Person eingeschaltet werden, nämlich eine Notarin/Notar. Dieser erbringt zwar keine Beratung im Rechtssinne, also prüft u.a. nicht dahingehend, ob das Haus zu den persönlichen Verhältnissen des Käufers entspricht, kann aber in Einzelfällen auch selbst in eine Haftung geraten. der Kassenschlange, hier: vor der Unterschriftsleistung noch einmal gründlich überlegen, ob das zu schließende Geschäft dem ursprünglichen Interesse entspricht und das ursprüngliche Bedürfnis erfüllt. Nicht selten werden Kunden zu weiteren oder größeren Geschäften überredet.
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