Als erfahrener Rechtsanwalt bin ich auf das Betreuungsrecht spezialisiert. Ich setze mich dafür ein, Menschen zu schützen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, einer psychischen Krankheit oder eines Unfalls handlungsunfähig geworden sind. In solchen Fällen ist es oft notwendig, einen rechtlichen Betreuer zu bestellen, um die Angelegenheiten des Betroffenen zu regeln. Hierbei kann ich Sie umfassend beraten und unterstützen. Nicht immer ist die Bestellung eines rechtlichen Betreuers erforderlich. In einigen Fällen kann bereits eine Vorsorgevollmacht ausreichen, in der einer Vertrauensperson das Recht eingeräumt wird, stellvertretend für Sie zu handeln. Auch in einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer Ihnen als Betreuer zur Seite gestellt werden soll. Meine Tätigkeit richtet sich nach den höchsten berufsrechtlichen Standards, einschließlich der Berufsordnung, der Fachanwaltsordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Ich bin stets bemüht, die bestmögliche Lösung für meine Mandanten zu finden und ihre Interessen zu vertreten. Wenn Sie Unterstützung in Angelegenheiten des Betreuungsrechts benötigen, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich biete eine kostenlose Erstberatung an, um Ihre Situation zu besprechen und die besten nächsten Schritte zu ermitteln. Fordern Sie noch heute Ihr kostenloses Angebot an. Lesen Sie mehr