Am 05. Juni 2020 hat der Bundesrat das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ beschlossen. Nach Ablauf einer Übergangsfrist tritt das Gesetz am 23.12.2020 in Kraft und hat zum Ziel, die Erwerbsnebenkosten für Immobilienkäufer zu reduzieren. Lesen Sie mehr