Beschaffungen der öffentlichen Hand fordern stets die Beachtung vergaberechtlicher Grundsätze und ggf. die Durchführung von Ausschreibungsverfahren. Das Vergaberecht gilt als eines der dynamischsten und komplexesten Rechtsgebiete. Es lauern hier viele Fallstricke.
Wir unterstützen Sie gerne bei sämtlichen Fragestellungen des Energie- und Telekommunikationsrechts: z.B. Netzangelegenheiten, Vertretung ggü. Regulierungsbehörden, Breitbandförderung.
Die Schwerpunkte unserer Beratung liegen im öffentlichen Wirtschaftsrecht, d.h. Vergaberecht, IT-Recht, Beihilfenrecht, Vertragsrecht, Energiewirtschaftsrecht sowie Kommunalrecht. Die Spezialisierung der Rechtsanwaltskanzlei Bommert ermöglicht eine kompetente Beratung auf hohem Niveau. Weiterhin gehören zum Leistungsspektrum auch die Erstellung von rechtlichen Gutachten, der Entwurf oder die Prüfung von Verträgen, sowie die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen bzw. die Abwehr von Forderungen.
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