Wie viel Erfahrung haben Sie in dieser Branche?
Ich bin seit dem Jahr 2016 als Rechtsanwalt zugelassen und seitdem weit überwiegend als Strafverteidiger im gesamten norddeutschen Raum tätig.
Den Grundstein für meine Tätigkeit als Strafverteidiger legte ich bereits im Studium, mit der Wahl des Schwerpunktbereichs "Kriminalität und Kriminalitätskontrolle" sowie ebenfalls im anschließenden Referendariat mit einer Stationsausbildung bei einem renommierten Strafverteidiger im Rahmen der Wahlstation.
Den Grundstein für meine Tätigkeit als Strafverteidiger legte ich bereits im Studium, mit der Wahl des Schwerpunktbereichs "Kriminalität und Kriminalitätskontrolle" sowie ebenfalls im anschließenden Referendariat mit einer Stationsausbildung bei einem renommierten Strafverteidiger im Rahmen der Wahlstation.
Was können Sie über Ihre Arbeitsmethode berichten?
Strafverteidigung gibt es bei mir nicht "von der Stange".
Ich entwickle für jedes Mandat gemeinsam mit dem Mandanten eine individuelle, an den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls ausgerichtete Verteidigungsstrategie, mit dem Ziel stets das Beste Ergebnis für Sie zu erzielen.
Das Spektrum verschiedener Verteidigungsstrategien reicht hier - je nach Sachlage - von einer Konfliktverteidigung mit dem unbedingten Ziel eines Freispruchs, über eine Strafmaßverteidigung mit dem Ziel eine möglichst geringe Verurteilung zu erwirken, bis hin zu dem Versuch, die Weichen für eine mögliche Verfahrenseinstellung bereits im Ermittlungsverfahren zu stellen.
Ich entwickle für jedes Mandat gemeinsam mit dem Mandanten eine individuelle, an den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls ausgerichtete Verteidigungsstrategie, mit dem Ziel stets das Beste Ergebnis für Sie zu erzielen.
Das Spektrum verschiedener Verteidigungsstrategien reicht hier - je nach Sachlage - von einer Konfliktverteidigung mit dem unbedingten Ziel eines Freispruchs, über eine Strafmaßverteidigung mit dem Ziel eine möglichst geringe Verurteilung zu erwirken, bis hin zu dem Versuch, die Weichen für eine mögliche Verfahrenseinstellung bereits im Ermittlungsverfahren zu stellen.
Wann ist der richtige Zeitpunkt um Kontakt mit Ihnen als Verteidiger aufzunehmen?
Kurzum: So früh wie möglich! Im Idealfall sofort, sobald Ihnen bekannt ist dass gegen Sie in einem Straf- bzw. Ermittlungsverfahren ermittelt wird.
Je früher eine Kontaktaufnahme mit mir als Strafverteidiger erfolgt, desto mehr grundsätzliche Möglichkeiten bestehen, auf den Lauf des Ermittlungs- und Strafverfahrens maßgeblichen Einfluss zu nehmen und schon frühzeitig die Weichen für eine möglichst erfolgreiche Verteidigung zu stellen.
Je früher eine Kontaktaufnahme mit mir als Strafverteidiger erfolgt, desto mehr grundsätzliche Möglichkeiten bestehen, auf den Lauf des Ermittlungs- und Strafverfahrens maßgeblichen Einfluss zu nehmen und schon frühzeitig die Weichen für eine möglichst erfolgreiche Verteidigung zu stellen.
Sind Sie auch als Pflichtverteidiger tätig?
Für den Fall, dass die gesetzlichen Voraussetzungen einer Pflichtverteidigung in den gesetzlich geregelten Fällen der sogenannten "notwendigen Verteidigung" vorliegen, bin ich für Sie nach Absprache im Regelfall auch als Pflichtverteidiger tätig.
Sofern Sie vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft aufgefordert werden, einen Pflichtverteidiger zu benennen, kontaktieren Sie mich gerne.
Sofern Sie vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft aufgefordert werden, einen Pflichtverteidiger zu benennen, kontaktieren Sie mich gerne.
Was ist gut zu wissen über Ihre Preise (Rabatte oder Zusatzkosten)?
Den weit überwiegenden Teil meiner Mandate rechne ich nach der gesetzlichen Vergütung auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Das bedeutet, dass Sie bei mir regelmäßig das zahlen, was Sie auch bei anderen Kollegen mindestens zahlen müssen. Die konkrete Höhe der gesetzlichen Gebühr richtet sich u.a. nach Umfang, Schwierigkeit und Komplexität des konkreten Mandats und hängt auch davon ab, in welchem Verfahrensstadium ich mandatiert wurde.
In wenigen Fällen, wenn auf Grundlage der RVG-Vergütung wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit keine sinnvolle wirtschaftliche Tätigkeit für mich möglich ist, vereinbare ich eine gesonderte Vergütungsvereinbarung welche über die Höhe der gesetzlichen Vergütung hinausgeht. Dies geschieht selbstverständlich nur in Absprache mit Ihnen sowie unter Einbeziehung Ihrer persönlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
In vielen Fällen kann ich Ihnen eine Ratenzahlung anbieten.
In wenigen Fällen, wenn auf Grundlage der RVG-Vergütung wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit keine sinnvolle wirtschaftliche Tätigkeit für mich möglich ist, vereinbare ich eine gesonderte Vergütungsvereinbarung welche über die Höhe der gesetzlichen Vergütung hinausgeht. Dies geschieht selbstverständlich nur in Absprache mit Ihnen sowie unter Einbeziehung Ihrer persönlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
In vielen Fällen kann ich Ihnen eine Ratenzahlung anbieten.
Warum sollten Kunden Sie wählen?
Ich bin seit vielen Jahren hauptsächlich als Strafverteidiger tätig, verfüge also über ein fundiertes Fachwissen und langjährige praktische Erfahrung in nahezu allen Bereichen der Strafrechts und der Strafverteidigung.
Bei mir gibt es keine Strafverteidigung von der Stange, sondern ich entwickle gemeinsam mit dem Mandanten in jedem einzelnen Fall eine individuelle und angepasste Verteidigungsstrategie. Dazu gehört das gemeinsame ausarbeiten des jeweiligen Verteidigungsziels, als Basis, wobei dessen Erreichbarkeit stets im Fokus meiner Tätigkeit als Strafverteidiger liegt.
Termine sind in der Regel kurzfristig verfügbar.
Bei mir gibt es keine Strafverteidigung von der Stange, sondern ich entwickle gemeinsam mit dem Mandanten in jedem einzelnen Fall eine individuelle und angepasste Verteidigungsstrategie. Dazu gehört das gemeinsame ausarbeiten des jeweiligen Verteidigungsziels, als Basis, wobei dessen Erreichbarkeit stets im Fokus meiner Tätigkeit als Strafverteidiger liegt.
Termine sind in der Regel kurzfristig verfügbar.
Verteidigen Sie auch bei dem Vorwurf von Sexualstraftaten?
Ja. Ich verteidige grundsätzlich bei allen vorgeworfenen Delikten. Dazu gehört auch der Bereich des Sexualstrafrechts, also sexueller Missbrauch, sexuelle Belästigung, Vergewaltigung sowie auch der Besitz oder die Weitergabe von kinderpornographischen Medien.
Insbesondere wenn der Tatvorwurf Delikte aus dem Bereich des Sexualstrafrechts betrifft, ist schon aufgrund der häufig mit derartigen Vorwürfen verbundene öffentliche Berichterstattung, aber auch wegen der in vielen Fällen hohen Straferwartung eine besonders intensive Verteidigung eines qualifizierten und auch auf diesem Gebiet erfahrenen Strafverteidigers von großem Vorteil.
Insbesondere wenn der Tatvorwurf Delikte aus dem Bereich des Sexualstrafrechts betrifft, ist schon aufgrund der häufig mit derartigen Vorwürfen verbundene öffentliche Berichterstattung, aber auch wegen der in vielen Fällen hohen Straferwartung eine besonders intensive Verteidigung eines qualifizierten und auch auf diesem Gebiet erfahrenen Strafverteidigers von großem Vorteil.
Welchen Rat würden Sie Kunden geben, die ein Unternehmen in Ihrer Branche suchen?
Ich würde empfehlen einen spezialisierten und qualifizierten Strafverteidiger auszuwählen.
Es sollte darauf geachtet werden, dass das Strafrecht und die Strafverteidigung den Kern der anwaltlichen Tätigkeit des gewählten Kollegen / der gewählten Kollegin abbilden.
Häufig wird das Strafrecht lediglich als eines von sehr vielen in einer Kanzlei bearbeiteten Rechtsgebieten geführt, ohne dass sich daraus eine tatsächliche Spezialisierung ableiten lässt. In diesen Fällen können über die tatsächlich bestehende, besondere Qualifikation und insbesondere Erfahrung in strafrechtlichen Angelegenheiten nur Vermutungen angestellt werden.
Es sollte darauf geachtet werden, dass das Strafrecht und die Strafverteidigung den Kern der anwaltlichen Tätigkeit des gewählten Kollegen / der gewählten Kollegin abbilden.
Häufig wird das Strafrecht lediglich als eines von sehr vielen in einer Kanzlei bearbeiteten Rechtsgebieten geführt, ohne dass sich daraus eine tatsächliche Spezialisierung ableiten lässt. In diesen Fällen können über die tatsächlich bestehende, besondere Qualifikation und insbesondere Erfahrung in strafrechtlichen Angelegenheiten nur Vermutungen angestellt werden.