Den Grundstein für meine Tätigkeit als Strafverteidiger legte ich bereits im Studium, mit der Wahl des Schwerpunktbereichs "Kriminalität und Kriminalitätskontrolle" sowie ebenfalls im anschließenden Referendariat mit einer Stationsausbildung bei einem renommierten Strafverteidiger im Rahmen der Wahlstation.
Ich entwickle für jedes Mandat gemeinsam mit dem Mandanten eine individuelle, an den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls ausgerichtete Verteidigungsstrategie, mit dem Ziel stets das Beste Ergebnis für Sie zu erzielen.
Das Spektrum verschiedener Verteidigungsstrategien reicht hier - je nach Sachlage - von einer Konfliktverteidigung mit dem unbedingten Ziel eines Freispruchs, über eine Strafmaßverteidigung mit dem Ziel eine möglichst geringe Verurteilung zu erwirken, bis hin zu dem Versuch, die Weichen für eine mögliche Verfahrenseinstellung bereits im Ermittlungsverfahren zu stellen.
Je früher eine Kontaktaufnahme mit mir als Strafverteidiger erfolgt, desto mehr grundsätzliche Möglichkeiten bestehen, auf den Lauf des Ermittlungs- und Strafverfahrens maßgeblichen Einfluss zu nehmen und schon frühzeitig die Weichen für eine möglichst erfolgreiche Verteidigung zu stellen.
Sofern Sie vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft aufgefordert werden, einen Pflichtverteidiger zu benennen, kontaktieren Sie mich gerne.
In wenigen Fällen, wenn auf Grundlage der RVG-Vergütung wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit keine sinnvolle wirtschaftliche Tätigkeit für mich möglich ist, vereinbare ich eine gesonderte Vergütungsvereinbarung welche über die Höhe der gesetzlichen Vergütung hinausgeht. Dies geschieht selbstverständlich nur in Absprache mit Ihnen sowie unter Einbeziehung Ihrer persönlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
In vielen Fällen kann ich Ihnen eine Ratenzahlung anbieten.
Bei mir gibt es keine Strafverteidigung von der Stange, sondern ich entwickle gemeinsam mit dem Mandanten in jedem einzelnen Fall eine individuelle und angepasste Verteidigungsstrategie. Dazu gehört das gemeinsame ausarbeiten des jeweiligen Verteidigungsziels, als Basis, wobei dessen Erreichbarkeit stets im Fokus meiner Tätigkeit als Strafverteidiger liegt.
Termine sind in der Regel kurzfristig verfügbar.
Insbesondere wenn der Tatvorwurf Delikte aus dem Bereich des Sexualstrafrechts betrifft, ist schon aufgrund der häufig mit derartigen Vorwürfen verbundene öffentliche Berichterstattung, aber auch wegen der in vielen Fällen hohen Straferwartung eine besonders intensive Verteidigung eines qualifizierten und auch auf diesem Gebiet erfahrenen Strafverteidigers von großem Vorteil.
Es sollte darauf geachtet werden, dass das Strafrecht und die Strafverteidigung den Kern der anwaltlichen Tätigkeit des gewählten Kollegen / der gewählten Kollegin abbilden.
Häufig wird das Strafrecht lediglich als eines von sehr vielen in einer Kanzlei bearbeiteten Rechtsgebieten geführt, ohne dass sich daraus eine tatsächliche Spezialisierung ableiten lässt. In diesen Fällen können über die tatsächlich bestehende, besondere Qualifikation und insbesondere Erfahrung in strafrechtlichen Angelegenheiten nur Vermutungen angestellt werden.











