Nach meiner langjährigen Tätigkeit in wirtschafts- und insolvenzrechtlich ausgerichteten Kanzleien habe ich mich auf das Strafrecht spezialisiert, insbesondere auf Verkehrsstrafrecht, Gewaltdelikte, Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht, Betäubungsmittelstraftaten, Wirtschaftsstrafrecht und Insolvenzstrafrecht. Seit über 16 Jahren verteidige ich die Interessen meiner Mandanten mit großem Engagement im Straf- und Verkehrsrecht sowie im Opferrecht bundesweit. Als Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht wurde ich vom Focus Magazin als eine der Top-Anwälte Deutschlands im Bereich Verkehrs- und Verkehrsstrafrecht ausgezeichnet. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung im Bereich des Opferrechts bin ich außerdem als Opferanwältin auf der Liste des Opferschutzvereins Weißer Ring verzeichnet. Darüber hinaus habe ich meine Mandanten mehrfach vor dem Schwurgericht in verschiedenen Verfahren wegen Tötungsdelikten erfolgreich vertreten.
Ich verteidige Sie engagiert gegen Vorwürfe wie Betrug, Untreue, Unterschlagung, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Verkehrsstraftaten, Entzug der Fahrerlaubnis, Mord, Totschlag, Raub, Erpressung, Versicherungsbetrug, Sexualstraftaten, Insolvenzverschleppung und Steuerhinterziehung. Insbesondere übernehme ich gerne die Verteidigung von Geschäftsführern und faktischen Geschäftsführern in der Krise einer GmbH im Zusammenhang mit Wirtschaftsstraftaten.
Ich gehöre zu den wenigen Verkehrsanwälten, die sich seit über 16 Jahren bundesweit und international auf das Fahrerlaubnisrecht spezialisiert haben. Das Fahrerlaubnisrecht umfasst die Erteilung, Entziehung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sowie die Anordnung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU, auch „Idiotentest“ genannt). Schon bei der Androhung einer MPU ist es entscheidend, frühzeitig einen fachkundigen Rechtsbeistand im Straf- und Verkehrsrecht zu Rate zu ziehen. So kann rechtzeitig geklärt werden, ob, wann und unter welchen Voraussetzungen eine MPU droht und wie man ihr effektiv begegnen oder sie im besten Fall vollständig vermeiden kann. Nicht jede Anordnung einer MPU durch die Führerscheinstelle ist rechtmäßig. Die Erfahrung zeigt, dass manche Anordnungen schlichtweg rechtlich unhaltbar sind und mithilfe der Verwaltungsgerichte aufgehoben werden können.
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Beratung bei negativem MPU-Gutachten. Seit Jahren pflege ich enge Kontakte zu Fahrerlaubnisbehörden, anerkannten verkehrspsychologischen MPU-Beratern, spezialisierten MPU-Beratungsstellen und Begutachtungsstellen. Statistiken zeigen, dass die Zusammenarbeit zwischen meiner Fachanwaltskanzlei und qualifizierten Vorbereitungsinstituten dazu führt, dass eine MPU in den meisten Fällen erfolgreich abgeschlossen wird.
Gerne können Sie für eine Erstberatung telefonisch oder persönlich in unserem Büro einen Termin vereinbaren. Die Kosten für das erste Beratungsgespräch liegen bei 220,00 bis 250,00 €.
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
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Gefährdung des Straßenverkehrs
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