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Schlangenotto Leyener & Partner mbB

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Schwanallee 10, Marburg
timelapseVor 8 Jahren gegründet
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Einführung
Die Rechtsanwaltskanzlei Schlangenotto, Leyener & Partner wurde am 01. April 1963 von Herrn Helmut Schlangenotto in dem Haus Schwanallee 10 in Marburg gegründet. Durch seine Tätigkeit insbesondere im Bereich der Strafverteidigung legte Herr Helmut Schlangenotto den Grundstein für den Erfolg der Kanzlei. Er hatte sich dem Gebiet des Strafrechts bereits in frühen Jahren zugewandt. Es bildete im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit einen Schwerpunkt. Herr Schlangenotto ist am 13. November 2002 verstorben. Im Jahr 2008 erfolgte ein Zusammenschluss der Kanzlei Schlangenotto & Kollegen mit der bereits seit 1980 bestehenden Kanzlei des Rechtsanwalts und Notars Michael Leyener, so dass dann die Kanzlei Schlangenotto, Leyener & Kollegen entstand. Im Jahr 2016 erfolgte dann die Umwandlung in eine Partnerschaftsgesellschaft. Der gemeinsame Sitz der Gesellschaft und der Notare befindet sich weiterhin in dem Stammhaus der Rechtsanwälte Schlangenotto, Leyener & Partner mbB in der Schwanallee 10 am Wilhelmsplatz. Schlangenotto, Leyener und Partner bieten heute mit vier Rechtsanwälten ihre Dienste an. Die Rechtsanwälte der Gesellschaft decken die Fachgebiete Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Strafrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht ab. Zu den weiteren Kompetenzfeldern zählen das Sachversicherungsrecht, Bau- und Architektenrecht sowie das allgemeine Zivilrecht. Diese Aufstellung der Kanzlei ermöglicht eine sinnvolle und umfassende Beratung, die zunehmend nur noch möglich ist, wenn auf die Sachkompetenz eines Spezialisten für andere Rechtsgebiete zurück gegriffen werden kann, auch ohne dass eine zusätzliche externe Beratungsperson hinzugezogen werden muss. Unser Anspruch ist es, unseren Mandanten diese umfassende Beratungs­möglichkeit jetzt und in Zukunft weiter zu gewährleisten. Dabei können wir als Mitglied von EUROJURIS auf ein Netzwerk von Kanzleien in ganz Europa zurückgreifen. Es ist uns dadurch möglich, hier zusätzliches Spezialwissen – auch aus dem europäischen Raum – für den Mandanten nutzbar zu machen.
Fachwissen
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