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Immo-vor-Ort
7,4
(5 Bewertungen)
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Bahnhofstraße 48, Raunheim
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Einführung
Willkommen bei immo-vor-ort.de, Ihrem vertrauenswürdigen Partner für Immobilien im Rhein-Main-Gebiet und darüber hinaus. Mit Professionalität und Leidenschaft vermitteln wir Immobilienobjekte und beraten Sie umfassend zu Vermietung, Kauf, Verkauf und Finanzierung. Unsere Expertise erstreckt sich auch auf die Bewertung von Immobilien.
Als Inhaberin, Antje Worm, bringe ich meine langjährige Erfahrung und Fachwissen in den Immobilien- und Finanzbereich ein. Meine Leidenschaft für Immobilien und der direkte Kontakt mit Menschen machen meine Arbeit zu mehr als nur einem Beruf. Für mich steht der Mensch im Mittelpunkt, der in den Objekten lebt oder ein neues Zuhause sucht.
Vertrauen, Diskretion, Loyalität, Ehrlichkeit, Respekt, Offenheit und Zuverlässigkeit sind die Grundpfeiler meiner Arbeit. Mein Ziel ist es, Ihnen den besten Service zu bieten und Ihre Zufriedenheit zu gewährleisten. Daher habe ich zusätzlich den Studiengang zur Sachverständigen für Immobilien- und Grundstückswesen absolviert.
Ob Sie Ihr Objekt verkaufen oder vermieten möchten, wir bieten Ihnen ein Rundum-Sorglos-Paket. Von der Begutachtung Ihres Objektes, über die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen, bis hin zur Objektübergabe - wir sind für Sie da.
Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Angebot. Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem Immobilienprojekt zu unterstützen.
Frau Worm ist eine sehr erfahrende und zuverlässige Maklerin. Sie steht zu Ihrem Wort, hält Termine ein und gibt einem hilfreiche Tipps zum Thema Vermietung und Verkauf. Ich kann Frau Worm uneingeschränkt weiterempfehlen.
Alexander Weberstarstarstarstarstar
6. Sep. 2024 google
Meine Erfahrung mit Frau Worm sind eher negativer Art. Krankheitsbedingt mußten wir einen Termin recht kurzfristig absagen. (2,5 Stunden vor dem Termin)
Es wurde unsererseits auch explizit darauf hingewiesen, dass wir gerne einen Ersatztermin vereinbaren können.
Daraufhin hat sie uns erklärt, dass sie davon ausgeht das wir grundlos abgesagt haben. Desweiteren informierte sie uns, dass sich die Eigentümerin das Recht vorbehält Schadensersatzansprüche geltend zu machen, weil die Wohnung von einem potentiellen Käufer nicht besichtigt werden konnte.