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Bianka Paller Steuerberaterin

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Einführung
Sollen diverse im Folgejahr getätigte Ausgaben oder erhaltene Einnahmen aus steuerlichen Gründen in das vorangegangene Kalenderjahr transferiert werden, ist darauf zu achten, dass die Fälligkeit in der Zeit bis zum 10. Januar des Folgejahres liegt. Sollen diverse Ausgaben oder Einnahmen aus dem Kalendervorjahr steuerlich erst im Folgejahr erfasst werden, müssen diese Ausgaben/Einnahmen nach dem 10. Januar des Folgejahres erfolgen.
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