IN UNSERER FAHRSCHULE, SICHER ZUM FÜHRERSCHEIN
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Kontakt
Fahrschule Ralf Iselhorst Groß Berkel
Dorfstr. 11
31855 Aerzen
Tel: 05154 - 70 54 70 Fax: 05154 - 70 54 71 Mobil: 0171 40 62 723 Email: fahrschule-ralf-iselhorst@t-online.de
Öffnungszeiten
Groß Berkel
Montag 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Mittwoch 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr
Filialen
Zweigstelle Bisperode
Lange Str. 6
31863 Coppenbrügge
Tel: 05159 - 96 90 971 Email: fahrschule-ralf-iselhorst@t-online.de
Bisperode
Ab 01. November 2023 geschlossen !
Wir betrachten es als unsere vorrangige Aufgabe, die Vertraulichkeit der von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten zu wahren und diese vor unbefugten Zugriffen zu schützen. Deshalb wenden wir äußerste Sorgfalt und modernste Sicherheitsstandards an, um einen maximalen Schutz Ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
Der Prüfungsstoff, die Form, der Umfang, die Zusammenstellung der Fragen, die Bewertung und Durchführung der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung sowie der Prüfungsstoff, die Prüfungsfahrzeuge, die Dauer, die Mindestfahrzeit, die Prüfungsstrecke und Bewertung der praktischen Prüfung richten sich nach Anlage 7 der Fahrerlaubnis- Verordnung ( FeV). Der Prüfungsstoff der theoretischen Prüfung bildet gem. Ziffer 1.1 der Anlage 7 FeV die Grundlage für den Fragenkatalog. Nach Ziffer 1.2.2 und 2.7 der Anlage 7 FeV ergeben sich weitere Einzelheiten und die Zusammenstellung der Fragen aus der Prüfungsrichtlinie.
Falls die nach Landesrecht zuständige Behörde ein anderes Dokument mit Lichtbild zum Nachweis der Identität zugelassen hat, soll dies auf dem Prüfauftrag verzeichnet werden.
Bei Vorbesitzregelungen (vgl. § 9 FeV) darf der Zusatzstoff für die Erweiterungsprüfung1 erst geprüft werden, wenn die theoretische Prüfung für die erforderliche Vorbesitzklasse bestanden ist.
Auch bei der Prüfung zur Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten die Regelungen für die Prüfung mehrerer Klassen in einem Termin.