Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen, wenn sie schuldhaft ihre Pflichten verletzt haben. Damit Sie für berufliche Entscheidungen nicht den privaten finanziellen Ruin befürchten müssen, gibt es die D&0-Versicherung. Sie gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden ersatzpflichtig gemacht werden, der in einem Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer steht. Üblicherweise trägt die Kosten der Versicherung die Gesellschaft. Versichert ist der Geschäftsführer - auch wenn es um die Abwehr unberechtigter Ansprüche der Gesellschaft geht. Es gibt tausend Krankheiten, aber nur eine Gesundheit. Und eben diese Gesundheit gilt es zu erhalten - ob mit einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung. Lesen Sie mehr