Eine rechtskräftige Scheidung kann nur vor einem Familiengericht durchgeführt werden, so dass Gerichtskosten anfallen. Den Scheidungsantrag kann nur ein Rechtsanwalt (z.B. für Familienrecht) stellen. Bei der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG fallen überall Kosten in selber Höhe an. Eine online-Scheidung ist daher in der Regel NICHT günstiger. Verzichten Sie besser nicht auf persönliche Beratung vor Ort. Eine Scheidung ist nur möglich, wenn die mit der Scheidung einhergehenden Themen wie Zugewinnausgleich (Was ist mit dem Haus?), Unterhalt, Kindschaftssachen, Versorgungsausgleich (Renten) und Hausrat geklärt sind. Wir beraten Sie gerne. Lesen Sie mehr