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Über Fachanwalt Verkehrsrecht - Rechtsanwalt Spangenberg:
Bei Beauftragung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht erwarten Sie eine realistische und unabhängige Einschätzung Ihrer Chancen und Risiken, sowie überdurchschnittliche Rechtskenntnisse und große Berufserfahrung für die Durchsetzung Ihrer Interessen.
Rechtsanwalt Spangenberg arbeitet - unabhängig von Versicherungen - seit vielen Jahren hoch spezialisiert als Fachanwalt für Verkehrsrecht und verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Bearbeitung von Verkehrsmandaten bei
-Rückabwicklung von KfZ-Kaufverträgen ('Dieselskandal', Widerrufsjoker, Gewährleistungsansprüche)
-Verkehrsordnungswidrigkeiten (zB Vorwurf Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß, Überladung, Fahrzeiten)
-Verkehrsstraftaten (zB Vorwurf der Trunkenheit, Unfallflucht, Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis)
-Verkehrsunfälle (Schadensersatz, Wertminderung, Schmerzensgeld)
-Führerschein (Fahreignungsgutachten, MPU-Vorbereitung (nach Alkohol- oder BTM-Fahrt), Anerkennung EU-Führerschein).
Sowohl die Beratung, als auch die Vertretung durch Rechtsanwalt Spangenberg ist durch Kompetenz, Effizienz und Pragmatismus geprägt.
Zu seinen zahlreichen, seit vielen Jahren auch bundesweit vertretenen Mandanten zählen neben Privatpersonen, Berufskraftfahrern und Fuhrunternehmen auch Autohäuser, die sich in verkehrsrechtlichen Belangen professionell und ergebnisorientiert vertreten lassen und dennoch darauf vertrauen möchten, dass die Kosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung (soweit notwendig) übernommen werden und keine über die gesetzlichen Gebühren (RVG) hinausgehenden Kosten berechnet werden.
Es bestehen zudem Kooperationen mit renommierten Verkehrsgutachtern, hochqualifizierten Verkehrspsychologen (u. a. in Verkehrsstrafsachen wichtig) und - überregional - mit im Verkehrsrecht hochspezialisierten Kollegen.
Auf einschlägigen Online-Portalen, u. a. auf der nicht nur bei Juristen viel beachteten und hochfrequentierten Website www.burhoff.de - betrieben von dem für seine Standardwerke (u. a. 'Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren', 'Messungen im Straßenverkehr') bekannten Richter am Oberlandesgericht Hamm a. D. Detlef Burhoff - finden sich die Veröffentlichungen ausgewählter, von Rechtsanwalt Spangenberg zugunsten seiner Mandanten erstrittener Entscheidungen.
In der überörtlichen Tagespresse wurde Rechtsanwalt Spangenberg zudem u. a. im Weser-Kurier (Bremen) vom 15.04.2021 im Zusammenhang mit einem jahrelang von vielen Gerichten für zuverlässig erachteten Geschwindigkeitsmessgerät erwähnt:
"Schon seit Längerem weiß Kurt Spangenberg, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Cloppenburg, um die Unzuverlässigkeit der Leivtec-XV3-Geräte. Diese hätten bei Vergleichsmessungen mit anderen Fabrikaten bis zu acht Stundenkilometer mehr angezeigt. „Das kann den Unterschied ausmachen zwischen Fahrverbot und kein Fahrverbot“, betont Spangenberg."
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Bewertungen zu Fachanwalt Verkehrsrecht - Rechtsanwalt Spangenberg
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Ausgezeichnet • 4,9
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141 Bewertungen aus 5 Quellen
Bewertungen aus anderen Quellen
Eugen Dillstarstarstarstarstar
1. März 2025 auf google
Herr Spangenberg ist ein freundlicher und kompetenter Anwalt. Hat seinen Job sehr gut gemacht. Kann man nur weiterempfehlen. 👍 Mehr lesen
Moses Gantzkowstarstarstarstarstar
16. Feb. 2025 auf google
Ich kann die Kanzlei Spangenberg nur positiv bewerten. Vom Kontakt bis zum Abschluss, beste Betreuung mit bislang nur positiven Ergebnissen. Danke für die kompetente Bearbeitung. B.M.Gantzkow Mehr lesen
Viktor Fuhrmannstarstarstarstarstar
15. Jan. 2025 auf google
Die Zusammenarbeit mit Herrn Spangenberg war durchweg positiv. Fachlich top und immer zuverlässig - ich kann ihn nur empfehlen. Besten Dank auch an das gesamte Team. Mehr lesen
Marina Gomerstarstarstarstarstar
16. Dez. 2024 auf google
Herr Spangenberg ist ein sehr kompetenter, netter und hilfsbereiter Mensch. Er hat sich mein Problem angehört und wäre breit mich im Streitfall zu vertreten. Aufgrund seiner fachlichen Tipps (die ich anwenden konnte) ist es zu keinem Verfahren gekommen. Herr Spangenberg hat sich telefonisch nach meinem Sachstand erkundigt obwohl ich die Kanzlei noch nicht beauftragt habe. Ein super Team. Nochmals ein großes Dankeschön 🙏🏻 Mehr lesen
D. K.starstarstarstarstar
15. Dez. 2024 auf google
Bester Mann im Landkreis. Auch in schwierigsten Fällen kompetente und zielführende anwaltliche Arbeit. Kein Schnacker. Ein Macher.Top. Mehr lesen
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FAQ - Häufig gestellte Fragen an Fachanwalt Verkehrsrecht - Rechtsanwalt Spangenberg
Wie funktioniert die Rückabwicklung bei einem Fahrzeugmangel?
Soweit Sie nach einem Fahrzeugkauf erste Mängel am Fahrzeug feststellen, sollten Sie diese zunächst dokumentieren und gegebenenfalls eine Werkstatt hierzu aufsuchen. Gespräche und Absprachen mit dem Verkäufer sollten unbedingt schriftlich dokumentiert werden. Wenn der Verkäufer Unternehmer und Sie Verbraucher sind, gilt die Vermutung, dass Mängel oder deren Ursache, die sich innerhalb der ersten zwölf Monate nach Übergabe der Kaufsache zeigen, bereits bei Kauf bestanden haben. Ist ein Mangel am Fahrzeug festgestellt, müssen Sie diesen dem Verkäufer (möglichst schriftlich) anzeigen und ihm Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Verkäufer wenden in derartigen Fällen häufig ein, es handele sich bei den angezeigten Mängeln um bloße Verschleißerscheinungen oder um unerhebliche Mängel. Spätestens an dieser Stelle dürfte es ratsam sein, sich fachkundigen anwaltlichen Rat und Unterstützung einzuholen, um den Verkäufer zur rechtmäßigen, möglichst außergerichtlichen Rückabwicklung zu bewegen.
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