Wie funktioniert die Rückabwicklung bei einem Fahrzeugmangel?
Soweit Sie nach einem Fahrzeugkauf erste Mängel am Fahrzeug feststellen, sollten Sie diese zunächst dokumentieren und gegebenenfalls eine Werkstatt hierzu aufsuchen. Gespräche und Absprachen mit dem Verkäufer sollten unbedingt schriftlich dokumentiert werden. Wenn der Verkäufer Unternehmer und Sie Verbraucher sind, gilt die Vermutung, dass Mängel oder deren Ursache, die sich innerhalb der ersten zwölf Monate nach Übergabe der Kaufsache zeigen, bereits bei Kauf bestanden haben.
Ist ein Mangel am Fahrzeug festgestellt, müssen Sie diesen dem Verkäufer (möglichst schriftlich) anzeigen und ihm Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Verkäufer wenden in derartigen Fällen häufig ein, es handele sich bei den angezeigten Mängeln um bloße Verschleißerscheinungen oder um unerhebliche Mängel.
Spätestens an dieser Stelle dürfte es ratsam sein, sich fachkundigen anwaltlichen Rat und Unterstützung einzuholen, um den Verkäufer zur rechtmäßigen, möglichst außergerichtlichen Rückabwicklung zu bewegen.
Ist ein Mangel am Fahrzeug festgestellt, müssen Sie diesen dem Verkäufer (möglichst schriftlich) anzeigen und ihm Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Verkäufer wenden in derartigen Fällen häufig ein, es handele sich bei den angezeigten Mängeln um bloße Verschleißerscheinungen oder um unerhebliche Mängel.
Spätestens an dieser Stelle dürfte es ratsam sein, sich fachkundigen anwaltlichen Rat und Unterstützung einzuholen, um den Verkäufer zur rechtmäßigen, möglichst außergerichtlichen Rückabwicklung zu bewegen.