Ich habe eine Ladung von der Polizei bekommen, was soll ich tun?
Melden Sie sich schnellstmöglich bei uns.
Erscheinen Sie nicht zu dem Termin bei der Polizei. Wir werden der Polizei mitteilen, dass Sie der Ladung keine Folge leisten werden.
Machen Sie keine Angaben zu dem Vorwurf. Auch dann nicht, wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind.
Erscheinen Sie nicht zu dem Termin bei der Polizei. Wir werden der Polizei mitteilen, dass Sie der Ladung keine Folge leisten werden.
Machen Sie keine Angaben zu dem Vorwurf. Auch dann nicht, wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind.
Wann wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?
Ein Ermittlungsverfahren wird in der Regel eingeleitet, wenn konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat vorliegen. Dies kann durch Strafanzeige, Strafantrag oder von Amts wegen erfolgen. Die Staatsanwaltschaft prüft dann, ob genügend Beweise für eine Straftat vorliegen.
Wann kommt ein Beschuldigter in Untersuchungshaft?
Untersuchungshaft wird angeordnet, wenn bestimmte Gründe vorliegen, wie Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder dringender Tatverdacht bei schweren Straftaten. Die Entscheidung darüber trifft ein Richter nach eingehender Prüfung.
Kommt es in allen Ermittlungsverfahren zur Anklage vor Gericht?
Nein, nicht in jedem Fall. Es gibt verschiedene Gründe für eine Einstellung des Verfahrens, wie mangelnde Beweise oder eine als geringfügig eingestufte Straftat. Nicht alle Ermittlungsverfahren führen zwangsläufig zu einer Anklage.