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Rechtsanwaltskanzlei Joachim Volkhardt
7,2
(17 Bewertungen)
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Rote Reihe 18, Garbsen
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Einführung
Als erfahrener Rechtsanwalt und Mediator bin ich, Joachim Volkhardt, Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um das Erbrecht. Mit langjähriger Erfahrung und juristischer Fachkompetenz begleite ich Sie durch den sensiblen Bereich des Erbrechts. Dabei stehe ich sowohl Erblassern als auch Erben zur Seite und biete eine umfassende Beratung und vorausschauende Planung im Vorfeld an. Auch die rechtliche Begleitung und Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Erbfall gehören zu meinen Leistungen.
Als Mediator liegt mein Fokus auf der Vermittlung und Lösung von Konflikten. Hierbei steht nicht die Schuldfrage im Vordergrund, sondern das gemeinsame Finden einer zukunftsweisenden Vereinbarung, die den Bedürfnissen und Interessen aller Beteiligten gerecht wird.
Vertrauen, Offenheit und Diskretion sind die Grundpfeiler meiner Arbeit. Ich begleite Sie bei der Nachlassabwicklung, der Testamentsvollstreckung und unterstütze Sie bei der Aufsetzung und Registrierung einer Patientenverfügung.
Sollten Sie rechtlich vorbeugen wollen oder Ihre Interessen außergerichtlich oder vor Gericht durchsetzen müssen, stehe ich Ihnen mit meinem Fachwissen zur Seite. Gemeinsam erarbeiten wir Lösungswege und ich ebnen Ihnen den Weg dorthin.
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Gerne biete ich Ihnen ein unverbindliches Erstgespräch an, in dem wir Ihre individuellen Anliegen besprechen können. Fordern Sie noch heute Ihr kostenloses Angebot an!
Fachwissen
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Ingrid Creutzburgstarstarstarstarstar
2. Juni 2024 google
Der Anwalt setzte meiner Versicherung einen Termin zur Abrechnung meines Rentenversicherungsvertrags, ohne dessen Fälligkeitsdatum zu berücksichtigen. Die vorzeitige Kündigung hätte für mich wesentliche finanzielle Nachteile bedeutet. Ich musste umgehend handeln, um die Kündigung des Vertrags rückgängig zu machen. Nachdem mein Mann und ich ihn darauf hinwiesen, dass das in seinem Schreiben genannte Abrechnungsdatum geändert werden müsse, wurde er ausfallend und kündigte selbst das Mandat. Für seine inkompetente Fehlberatung stellte er nachfolgend eine Rechnung und verweigerte die Herausgabe meiner Vertragsunterlagen bis zu deren Bezahlung.