Im Zuge eines Erbauseinandersetzungs- und Überlassungsvertrags hatte ich im vergangenen Jahr mit der Kanzlei Risto-Hansen zu tun. Aufgrund meiner Erfahrung kann ich die Kanzlei in keiner Weise empfehlen.
Es erfolgte eine, wie ich rückwirkend leider feststellen musste, aus meiner Sicht in erster Linie für die Kanzlei umsatzmaximierende Beratung, keine klientenorientierte.
Hinzu kommt die, insbesondere für eine Kanzlei, inakzeptabel geringe Zuverlässigkeit (wiederholte und zahlreiche Flüchtigkeitsfehler, monatelange Bearbeitungsdauern innerhalb der Kanzlei, nicht eingehaltene Zusagen wie Rückrufe u.ä.).
WIEDERHOLTE, DEUTLICHE FEHLER IM VERTRAGSENTWURF
Im Zuge der Erstellung des Vertragsentwurfs gab es trotz mehrerer Korrekturschleifen und korrekt vorliegender Ausgangsdaten mehrfache, gravierende Fehler wie falsche Namen, falsche Flurstücknummern als auch diverse Flüchtigkeitsfehler. Auf diese Fehler mussten wir als Klienten wiederholt hinweisen und sie korrigieren lassen.
LANGE BEARBEITUNGSDAUERN, NACHFRAGEN & ERINNERUNGEN NOTWENDIG
Dass die Abläufe am Nachlassgericht und am Grundbuchamt einige Zeit benötigen, ist mir bekannt. Als ich mich nach ca. 6 Monaten beim Nachlassgericht nach dem Bearbeitungsstand erkundigte, sagte man mir dort, dass die entsprechenden Unterlagen noch gar nicht eingegangen seien. Also musste ich nochmal im Notariat nachhaken. Dort schien meine Nachfrage zu überraschen, auf den zugesagten Rückruf wartete ich vergebens.
UMSATZMAXIMIERUNG VOR KLIENTENORIENTIERUNG
Ein Notariat hat auch wirtschaftliche Interessen, das Generieren von Umsätzen gehört daher zur Geschäftstätigkeit. In meinem Fall scheinen mir jedoch bei der Beratung und Ausgestaltung die Vorteile für die Klienten hinter der Umsatzmaximierung zurückgestanden zu haben:
- Mit dem Vertragsentwurf erhielten wir auch den Entwurf eines Erbscheinsantrags zugesandt. Dies entstand vermutlich aus dem Umstand, da wir in einem ersten Gespräch sagten, dass wir den Erbschein noch nicht vorliege, jedoch nicht, dass wir ihn selbst beantragen. Wir erhielten daher per E-Mail den Entwurf für einen Erbscheinsantrags zugesandt. Als wir daraufhin mitteilten, dass wir ihn nicht benötigen, da wir selbst den Antrag beim Nachlassgericht gestellt hatten, teilte man uns mit, dass auch dieser Entwurf, selbst wenn er nicht von uns angefordert worden sei und nicht genutzt werde, bezahlt werden müsse. Dies schreibe die Gebührenordnung so vor. Vor diesem Hintergrund den Klienten unaufgefordert einen Entwurf zuzusenden, wohlwissend, dass ihnen hierdurch zusätzliche Gebühren entstehen derer sie sich nicht mehr erwehren können, ist für mich keine gute Geschäftspraxis.
- Im Zuge beider Beratungstermine wurde uns suggeriert, dass es sinnvoll sei, in der aktuellen Erbangelegenheit gleich weitere, künftig relevante Dinge mit zu regeln (weitere Übertragungen und damit in Zusammenhang stehende Nießbrauchrechte, Löschung von Grundpfandrechten, Eintragung von Vorkaufsrechten etc.), da hierfür in Zukunft sonst zusätzliche Kosten anfallen würden. Tatsächlich hat diese tendenziell forcierende Empfehlung dazu geführt, dass bereits jetzt verschiedene Kosten angefallen sind und sich sowohl die vom Notariat als auch vom Grundbuchamt in Rechnung gestellten Beträge deutlich erhöht haben. Auch hier erschließen sich mir die durch die Notarin in Aussicht gestellten Vorteile für mich als Klienten nicht. Stattdessen erhöhten die Regelungen die Rechnung des Notariats wie auch des Grundbuchamtes.
- Zusätzlich resultierten aus dem zuvor genannten Punkt von Seiten des Grundbuchamts sogar vierstellig höhere Kosten, da die Grundbuchkorrektur im (späteren) Erbfall gebührenbefreit gewesen wäre, die bereits jetzt vorgenommene Übertragung jedoch nicht.
- Die Beantwortung von Rückfragen zu diesem Themenkomplex lehnte das Notariat mit dem Hinweis ab, dass die getroffenen Regelungen in unserem Sinne seien.
Für mich war die Wahl der Kanzlei Risto-Hansen ein Fehler: weder fühle ich mich gut beraten noch passt die Arbeitsqualität zu den verantwortungsvollen Aufgaben eines Notariats.