Michael Strunk wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Bei Hochzeiten kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste abgelichtet werden. Der Fotograf ist jedoch stets bemüht dies zu erreichen. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes hochaufgelöstes Bildmaterial im Format JPG. Es werden keine unbearbeiteten Fotos oder Roh Dateien ausgeliefert. Die Menge liegt im Ermessen des Fotografen, richtet sich jedoch am Branchendurchschnitt. Berechtigte Mängelrügen bezüglich der Ausbelichtung von Fotos müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von einer Kalenderwoche nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber bei Michael Strunk eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Als berechtigte Mängel gelten nur technische Unzulänglichkeiten, die nach dem bisherigen Stand der Technik vermeidbar gewesen wären, nicht jedoch geschmackliche Gesichtspunkte. Bei berechtigten Beanstandungen besteht Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung in Höhe des Materialwertes der Ware bzw. der Vorlagen. Hat der Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung Lesen Sie mehr