Um als Vermögensverwalter tätig zu werden, ist eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich. Die TAM AG besitzt die offizielle Genehmigung der BaFin für den Geschäftsbetrieb des Finanzportfolioverwalters gem. § 15 Wertpapierinstitutsgesetz. Damit unterliegen wir den Richtlinien und der Aufsicht dieser Behörde. Zudem ist die TAM AG Mitglied im Verbund unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VUV), dessen Ehrenkodex für uns gilt. Die verwalteten Vermögenswerte bleiben im Eigentum des Mandanten und werden bei einer unserer Partnerbanken verwahrt. Die TAM AG hat keinen Zugriff auf das Vermögen ihrer Mandanten. Mittels einer Transaktionsvollmacht werden wir lediglich legitimiert, Käufe und Verkäufe vorzunehmen. Wir investieren nur in liquide Wertpapiere, so dass unsere Mandanten den Wert Ihres Vermögens leicht kontrollieren und über ihr Depotvermögen verfügen können. Alle Transaktionen können jederzeit über einen Online-Zugang zum Depot nachvollzogen werden. Lesen Sie mehr